Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  2. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  3. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  4. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  9. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  10. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  11. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  12. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  13. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“

Nuntiatur in Polen: „Bei Bischof Jan Szkodon ist keine Schuld erwiesen“

24. Juli 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vatikan führte ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch – Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur in Polen in voller Länge


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert das "Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur zum straf- und verwaltungsrechtlichen Prozess gegen Bischof Jan Szkodon" der Apostolischen Nuntiatur in Polen in offizieller Übersetzung in voller Länge:

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kirchenrechts hat der Heilige Stuhl – als Antwort auf die formelle Mitteilung – ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch Bischof Jan Szkodon durchgeführt.


Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat).

Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch festgestellt, dass Bischof Jan Szkodon gegenüber der Minderjährigen unvorsichtig gehandelt hat, indem er sie in einer Privatwohnung ohne die Anwesenheit ihrer Eltern, die den Bischof seit Jahren kannten, empfangen hat.

Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten erhielt Bischof Jan Szkodon als Buße einen dreimonatigen Klausuraufenthalt, der der Reflexion und dem Gebet gewidmet war. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Bischof Jan Szkodon seit Februar 2020 in Klausur befindet, ist davon auszugehen, dass er die oben genannte Buße bereits vollzogen hat.

Die Akten des straf-administrativen Verfahrens wurden an den Heiligen Stuhl übergeben. Im kanonischen Forum ist der Fall als abgeschlossen und das Strafdekret als endgültig zu betrachten. Die Betroffenen sind über den Abschluss des kanonischen Prozesses ordnungsgemäß informiert worden.
Warschau, 23. Juli 2021.

Pressefoto Bischof Szkodon © Erzdiözese Krakau/Polnische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  5. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  6. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  7. Iranischer Christ warnt vor Ausbreitung des Islam im Westen
  8. Der Bischof und der Denunziant
  9. "Für kein Geld der Welt"
  10. Das Ziel, für das der Mensch bestimmt ist. Die Aufnahme Mariens als Verheißung des ewigen Lebens
  11. Bartholomaios kritisiert Moskauer und Belgrader Patriarchen
  12. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  13. In Zell am Ziller eröffnet ein Museum über den Heiligen Engelbert Kolland
  14. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  15. Gott hingegen vergeht nie! Wir existieren, weil er uns liebt!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz