Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  4. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  7. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  8. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  9. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  12. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  13. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  14. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

Nuntiatur in Polen: „Bei Bischof Jan Szkodon ist keine Schuld erwiesen“

24. Juli 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vatikan führte ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch – Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur in Polen in voller Länge


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert das "Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur zum straf- und verwaltungsrechtlichen Prozess gegen Bischof Jan Szkodon" der Apostolischen Nuntiatur in Polen in offizieller Übersetzung in voller Länge:

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kirchenrechts hat der Heilige Stuhl – als Antwort auf die formelle Mitteilung – ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch Bischof Jan Szkodon durchgeführt.


Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat).

Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch festgestellt, dass Bischof Jan Szkodon gegenüber der Minderjährigen unvorsichtig gehandelt hat, indem er sie in einer Privatwohnung ohne die Anwesenheit ihrer Eltern, die den Bischof seit Jahren kannten, empfangen hat.

Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten erhielt Bischof Jan Szkodon als Buße einen dreimonatigen Klausuraufenthalt, der der Reflexion und dem Gebet gewidmet war. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Bischof Jan Szkodon seit Februar 2020 in Klausur befindet, ist davon auszugehen, dass er die oben genannte Buße bereits vollzogen hat.

Die Akten des straf-administrativen Verfahrens wurden an den Heiligen Stuhl übergeben. Im kanonischen Forum ist der Fall als abgeschlossen und das Strafdekret als endgültig zu betrachten. Die Betroffenen sind über den Abschluss des kanonischen Prozesses ordnungsgemäß informiert worden.
Warschau, 23. Juli 2021.

Pressefoto Bischof Szkodon © Erzdiözese Krakau/Polnische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg
  3. Diözese Linz: In der Hälfte der Klassenzimmer in der Stadt Wels fehlten die Kreuze
  4. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete
  5. Ukrainischer Bischof: "Es gibt so unglaublich viel Leid"
  6. Ägyptisch-amerikanischer Pastor warnt vor ‚unheiliger Allianz‘ zwischen Linken und Islamisten
  7. Rom: "Krippe von Bethlehem" zu sehen
  8. Der Heilige und das Tier
  9. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  12. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  13. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  14. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  15. Erzbischof Randazzo: Synodalität kein Grund, Elemente der kirchlichen Tradition zu verwerfen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz