Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  2. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  3. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  4. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  5. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  6. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht
  7. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  8. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  9. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  10. "Ein Schisma und mein Ausstieg aus der Priesterbruderschaft St. Pius X."
  11. Papst Leo: „So können wir als Christen das Alter leben: gebrechlich, aber zugleich berufen“
  12. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  13. Vatikan stuft schottische Mönche nach unerlaubter Bischofsweihe als exkommuniziert ein
  14. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  15. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“

Nuntiatur in Polen: „Bei Bischof Jan Szkodon ist keine Schuld erwiesen“

24. Juli 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vatikan führte ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch – Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur in Polen in voller Länge


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert das "Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur zum straf- und verwaltungsrechtlichen Prozess gegen Bischof Jan Szkodon" der Apostolischen Nuntiatur in Polen in offizieller Übersetzung in voller Länge:

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kirchenrechts hat der Heilige Stuhl – als Antwort auf die formelle Mitteilung – ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch Bischof Jan Szkodon durchgeführt.


Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat).

Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch festgestellt, dass Bischof Jan Szkodon gegenüber der Minderjährigen unvorsichtig gehandelt hat, indem er sie in einer Privatwohnung ohne die Anwesenheit ihrer Eltern, die den Bischof seit Jahren kannten, empfangen hat.

Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten erhielt Bischof Jan Szkodon als Buße einen dreimonatigen Klausuraufenthalt, der der Reflexion und dem Gebet gewidmet war. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Bischof Jan Szkodon seit Februar 2020 in Klausur befindet, ist davon auszugehen, dass er die oben genannte Buße bereits vollzogen hat.

Die Akten des straf-administrativen Verfahrens wurden an den Heiligen Stuhl übergeben. Im kanonischen Forum ist der Fall als abgeschlossen und das Strafdekret als endgültig zu betrachten. Die Betroffenen sind über den Abschluss des kanonischen Prozesses ordnungsgemäß informiert worden.
Warschau, 23. Juli 2021.

Pressefoto Bischof Szkodon © Erzdiözese Krakau/Polnische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  5. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  6. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  7. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  8. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  9. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur
  10. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber
  11. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  12. Birkenstock springt auf "Nun Girl Summer"-Trend auf: Animierte Filz-Nonne in Birkenstock-Sandalen
  13. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  14. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  15. Irrtümer über den Jakobsweg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz