Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Der entschärfte Gott
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  7. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  8. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  9. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  10. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  11. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  12. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  13. Realitätsverlust im Bistum Chur
  14. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  15. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!

Nuntiatur in Polen: „Bei Bischof Jan Szkodon ist keine Schuld erwiesen“

24. Juli 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vatikan führte ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch – Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur in Polen in voller Länge


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert das "Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur zum straf- und verwaltungsrechtlichen Prozess gegen Bischof Jan Szkodon" der Apostolischen Nuntiatur in Polen in offizieller Übersetzung in voller Länge:

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kirchenrechts hat der Heilige Stuhl – als Antwort auf die formelle Mitteilung – ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch Bischof Jan Szkodon durchgeführt.


Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat).

Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch festgestellt, dass Bischof Jan Szkodon gegenüber der Minderjährigen unvorsichtig gehandelt hat, indem er sie in einer Privatwohnung ohne die Anwesenheit ihrer Eltern, die den Bischof seit Jahren kannten, empfangen hat.

Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten erhielt Bischof Jan Szkodon als Buße einen dreimonatigen Klausuraufenthalt, der der Reflexion und dem Gebet gewidmet war. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Bischof Jan Szkodon seit Februar 2020 in Klausur befindet, ist davon auszugehen, dass er die oben genannte Buße bereits vollzogen hat.

Die Akten des straf-administrativen Verfahrens wurden an den Heiligen Stuhl übergeben. Im kanonischen Forum ist der Fall als abgeschlossen und das Strafdekret als endgültig zu betrachten. Die Betroffenen sind über den Abschluss des kanonischen Prozesses ordnungsgemäß informiert worden.
Warschau, 23. Juli 2021.

Pressefoto Bischof Szkodon © Erzdiözese Krakau/Polnische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Vom Elend der Fürbitten
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  11. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  12. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  13. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  14. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  15. Der entschärfte Gott

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz