Nuntiatur in Polen: „Bei Bischof Jan Szkodon ist keine Schuld erwiesen“

24. Juli 2021 in Weltkirche


Vatikan führte ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch – Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur in Polen in voller Länge


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert das "Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur zum straf- und verwaltungsrechtlichen Prozess gegen Bischof Jan Szkodon" der Apostolischen Nuntiatur in Polen in offizieller Übersetzung in voller Länge:

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kirchenrechts hat der Heilige Stuhl – als Antwort auf die formelle Mitteilung – ein straf- und verwaltungsrechtliches Verfahren bezüglich des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch Bischof Jan Szkodon durchgeführt.

Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat).

Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch festgestellt, dass Bischof Jan Szkodon gegenüber der Minderjährigen unvorsichtig gehandelt hat, indem er sie in einer Privatwohnung ohne die Anwesenheit ihrer Eltern, die den Bischof seit Jahren kannten, empfangen hat.

Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten erhielt Bischof Jan Szkodon als Buße einen dreimonatigen Klausuraufenthalt, der der Reflexion und dem Gebet gewidmet war. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Bischof Jan Szkodon seit Februar 2020 in Klausur befindet, ist davon auszugehen, dass er die oben genannte Buße bereits vollzogen hat.

Die Akten des straf-administrativen Verfahrens wurden an den Heiligen Stuhl übergeben. Im kanonischen Forum ist der Fall als abgeschlossen und das Strafdekret als endgültig zu betrachten. Die Betroffenen sind über den Abschluss des kanonischen Prozesses ordnungsgemäß informiert worden.
Warschau, 23. Juli 2021.

Pressefoto Bischof Szkodon © Erzdiözese Krakau/Polnische Bischofskonferenz


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