Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  2. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  3. Der Tod der Theologie in Deutschland
  4. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  5. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  6. Kirche im Verfall
  7. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  8. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  9. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  10. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  11. THESE: Warum die UNO weg muss!
  12. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  13. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  14. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  15. „Warum bin ich noch in der Kirche?“, fragte der Theologe Joseph Ratzinger bereits 1970

Aachener Weihbischof Bündgens verurteilt: neun Monate auf Bewährung und 5.000 Euro Strafe

13. Juli 2021 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im Verfahren ging es um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben soll.


Aachen (kath.net) Zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 5.000 Euro wegen Veruntreuung wurde der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens am Dienstag durch das Amtsgericht Kerpen verurteilt. Der Verteidiger des aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesenden Weihbischofs kündigte an, dass man wahrscheinlich Einspruch einlegen werde, er gehe davon aus, dass sein Mandant unschuldig sei. Das berichtete das Kölner „Domradio“ anhand einer Darstellung der „Katholischen Nachrichtenagentur“.


Im Verfahren ging es um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben sollte. Er hatte von seiner Bekannten eine Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen, möglicherweise sei sie aber bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, als er das Geld in mehreren Abschnitten auf sein eigenes Privatkonto überweisen habe. Zu einer Überweisung über 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein, denn laut Richter habe hier tatsächlich ein Zahlungsanspruch Bündgens bestanden. Zu den restlichen 128.000 Euro hatte Weihbischof Bündgens erklärt, er habe der alten Dame für das Geld lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Aachener Immobilie eingeräumt, doch sei dies nicht im Grundbuch vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Dame inzwischen verschlechtert habe. Laut Amtsgericht habe der Weihbischof diese Summe inzwischen vollständig zurückgezahlt.

Der Weihbischof, Bischofsvikar und Domkapitular lässt seine Ämter seit Ende 2019 ruhen. Nach Abschluss des Strafverfahrens könnte ihm auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren ins Haus stehen.

Pressefoto Weibhischof Bündgens (c) Bistum Aachen/Andreas Schmitter

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  4. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  5. Der Tod der Theologie in Deutschland
  6. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  7. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  8. Kirche im Verfall
  9. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  10. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  11. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  12. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  13. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  14. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  15. 'Reiner Bullshit': Macron sorgt mit Attacke auf Meinungsfreiheit für Entsetzen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz