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| ![]() Fulda: Katholische Pfarrei verweigert Ungeimpften die Krankenkommunion13. Juli 2021 in Deutschland, 104 Lesermeinungen In St. Elisabeth Fulda müssen Spender und Empfänger der Krankenkommunion einen Impfnachweis parat haben, was zahlreiche Diskriminierungsprobleme aufwirft - UPDATE: Pfarrei hat den Hinweis heute Vormittag entfernt! Fulda (kath.net/mk) „Die Spendung der Krankenkommunion kann nur erfolgen, wenn sowohl der Spender als auch der Empfänger vollständig geimpft sind!“ Dies ordnet die katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth Fulda für ihre Pfarre auf der Website an. Der Empfänger der Krankenkommunion müsse einen (offenbar Corona-)Impfnachweis vorlegen bzw. eine Erklärung unterschreiben. Dies alles wird fett gedruckt, unterstrichen und mit Rufzeichen eingeschärft. Völlig offen bleibt, was passiert, wenn es sich um einen Notfall handelt, der Empfänger etwa im Sterben liegt und Impfnachweis/Unterschrift nicht mehr erlangbar sind. Werden auch jene von der Krankenkommunion ausgeschlossen, die noch keinen Impftermin bekommen haben, oder die sich aus vernünftigen (medizinischen oder ethischen) Gründen nicht impfen lassen? Pfarrer und damit Verantwortlicher ist Ordinariatsrat Msgr. Elmar Gurk. Der Hinweis, dass nur geimpfte Spender und Empfänger die Krankenkommunion spenden bzw. empfangen dürfen, wurde heute morgen 7.30 Uhr noch von der kath.net-Redaktion in einem Screenshot dokumentiert. Um 10.45 Uhr war dieser Hinweis auf der Homepage der Pfarrei nicht mehr nachweisbar. Zur Dokumentation - Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth Fulda - Spendung der Krankenkommunion nur an Menschen, die gegen Corona geimpft sind Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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