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„Erlösung von Leid durch die Tötung des Leidenden ist niemals zulässig“

20. April 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Bundesverband Lebensrecht veranstaltet Fachtagung zur Woche für das Leben


Augsburg (kath,net/BVL) Anlässlich der Woche für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht – erstmals in Form einer Online-Tagung – am 17.04.2021 in Augsburg eine Fachtagung zum assistierten Suizid.

Wichtig sei, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, die Klärung grundsätzlicher Annahmen, auf deren Grundlage die vorliegenden Gesetzesentwürfe und das Urteil des BVerfG von Februar 2020 ausgearbeitet seien, und möglicher Auswirkungen: „Kann Mitleid darin bestehen, die Existenz desjenigen, mit dem man leiden möchte, zu beenden? Welche Folgen hat ein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt, für die Würde von Menschen, deren Lebenssituation ihnen selbst und/oder anderen als nicht lebenswert erscheint?“

In einem grundlegenden Referat, das unter anderem die Menschenbilder in der Vormoderne und der Moderne verglich, wies Prof. Dr. Berthold Wald auf die Tabuisierung des Todes einerseits und die Dignisierung des Todes andererseits hin und gab einen Überblick über historische Entwicklung und philosophische Ansätze in Bezug auf Leben, Tod und Selbstverständnis des Menschen. Sei in der Vormoderne der Tod als Übergang betrachtet worden und die Lebenserwartung von etwa 40 irdischen Jahren mit einer Hoffnung auf ewiges Leben nach dem Tod verknüpft gewesen, so sei die heutige Lebenserwartung von rein irdischen 90 Jahren mit dem Tod als endgültigem Ende im Verhältnis dazu deutlich verkürzt. Trotz aller Veränderungen gebe es aktuell immer noch gesellschaftlichen Konsens darüber, dass der Suizid keine normale Option sei. „Die Erlösung von Leid durch die Tötung des Leidenden ist niemals zulässig und ein Weg in die Barbarei“, stellte Professor Wald außerdem klar.


Aus der Praxis im psychotherapeutischen Umgang mit Menschen am Ende ihres Lebens berichtete Prof. Dr. Reinhard Lindner per Zoom aus Kassel. Mit Zahlen, Fakten und anschließend sehr anschaulich anhand der Geschichte einer Patientin, die er betreut hatte, verdeutlichte er, wie intensiv, einfühlsam und langfristig die Kommunikation zwischen Patienten und den sie behandelnden Menschen sein müsse, um Vertrauen aufzubauen, um über suizidale Überlegungen und über Sterbewünsche zu sprechen oder Behandlungs- und Stärkungsmöglichkeiten auszuloten und anzubieten. Dies umso mehr, als Charaktere, Lebenserfahrungen und erlittene Verluste oder Ängste der Patienten sehr unterschiedlich und entsprechend individuell zu behandeln seien. Eine weniger intensive Betreuung werde der Situation von Menschen mit Sterbewunsch, unter denen etwa 40 bis 60 Prozent depressiv seien, nicht gerecht.

Die Sicht des Palliativmediziners schilderte Dr. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Eine in Gesetzesentwürfen vorgesehene Beratung zur Klärung des Sterbewunsches bezeichnete er als für Palliativpatienten unzumutbar. Desgleichen stellte er klar, dass bis auf wenige Einzelfälle allen Patienten durch palliative Behandlung Leid und Schmerz genommen werden könne und Berichte von regelmäßig qualvoll erstickenden Patienten nicht zuträfen. Bei Zulassung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlagen würden wissenschaftliche Gremien wie zum Beispiel in den Niederlanden als „Goldstandard“ die Euthanasie oder bei assistiertem Suizid das Beisein eines Arztes empfehlen. Dieser könne bei fehlgeschlagenem Suizid durch Euthanasie nachhelfen. Diese logische gesetzliche Folge sei auch für Deutschland zu erwarten.

Die über 100 Teilnehmer der Fachtagung sowie einige hundert sich zwischendurch zuschaltende Besucher beteiligten sich zahlreich an den Fragerunden und erlebten zum Abschluss der von Cornelia Kaminski, Mitglied im BVL-Bundesvorstand, moderierten Veranstaltung eine spannende Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Wald und Dr. Sitte.

Einen Mitschnitt der Online-Fachtagung finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“. Ab dem 23.04.2021 stehen die einzelnen Vorträge gesondert zur Verfügung.

Die nächste BVL-Fachtagung findet am Freitag, dem 17.09.2021, in Berlin statt. Thema dieser Fachtagung ist: „Der Mensch als Produkt? Fortpflanzung im 21. Jahrhundert“. Der Marsch für das Leben 2021 ist am 18.09.2021 in Berlin. Zu diesen beiden Veranstaltungen möchten wir schon jetzt herzlich einladen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de.

Foto: Bundesverband Lebensrecht/Screenshot

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Lesermeinungen

 J. Rückert 20. April 2021 
 

Wir schämen uns,

den klaren christlichen Standpunkt zu beziehen: Gott allein ist der Herr über das Leben. Deshalb ist es dem Menschen nicht erlaubt, sich zu töten.
(Ich gehe davon aus, dass der Papst aus diesem Grund die Todesstrafe als unerlaubt benannte.)
In all den Diskussionen wird aber auch von christlicher Seite dieser Punkt unterschlagen, vermutlich weil man befürchtet, nicht mehr ernst genommen zu werden.


2
 

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