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Pell-Prozess – mehrere prominente Medien bekennen sich schuldig

2. Februar 2021 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Gerichtliche Kompromisslösung nach Schuldeingeständnis: Anklagen werden fallen gelassen, die Angeklagten tragen einen Teil der Prozesskosten – Für jene, die sich nicht schuldig bekannten, kommt es am 10. Februar zur Gerichtsverhandlung


Victoria (kath.net/pl) Einige der größten australischen Mediengruppen haben sich schuldig bekannt, eine gerichtliche Anweisung über die Berichterstattung des 2018 wegen Verdacht auf sexuellen Missbrauch erstinstanzlich verurteilten Kardinal George Pell missachtet zu haben. Pell ist 2020 letztinstanzlich vom australischen Höchstgericht einstimmig freigesprochen worden. Zwölf Medienhäuser räumten am Montag ein, gegen die gerichtliche Anweisung verstoßen zu haben. Das Gericht hatte im Urteil der ersten Instanz angesichts der schon angekündigten Berufungsverhandlung festgelegt, dass über das Urteil nur vorsichtig berichtet werden dürfe, z.B. so, dass die Identität des Angeklagten nicht gelüftet werde. Aufgrund einer Kompromissvereinbarung wurden daraufhin die Anklagen gegen 15 Journalisten fallengelassen, berichtete die britische „BBC“.


Insgesamt waren zunächst 27 Anklagen erhobenen worden, kath.net hat berichtet. Schuldig bekannten sich u.a. Verleger der Zeitungen „The Herald Sun“, „The Courier Mail“, „The Sydney Morning Herald“ und „The Age“, einer der beliebtesten kommerziellen Radiosender „Sydneys 2 GB“, außerdem die beiden größten australischen Medienunternehmen „News Corp Australia“ und „Nine Entertainment“.

Nach Angaben der „BBC“ habe ein Großteil der Berichterstattung im Dezember 2018 die Geheimhaltung des Falls kritisiert, ohne Kardinal Pell ausdrücklich zu nennen. Einige der Schlagzeilen auf Zeitungstitelseiten hatten etwa gelautet: „Die größte Story der Nation: Die Story, über die wir nicht berichten können“; und „Geheimer Skandal. Es ist Australiens größte Story. Eine hochkarätige Person wurde eines schrecklichen Verbrechens für schuldig befunden. Die Welt liest darüber, aber wir können Ihnen kein Wort sagen.“ Der Staatsanwalt von Victoria hatte im Rahmen argumentiert, dass solche vorverurteilenden Schlagzeilen die weitere Gerichtsverfahren beeinträchtigen hätten können.

Das US-amerikanische „Catholic National Register“ berichtete, dass die Medienunternehmen signalisiert haben, einen Teil der Prozesskosten zu tragen. Die verbleibenden Anklagen werden am 10. Februar behandelt. Ein Großteil der australischen Medien hatte nach Darstellung des „Catholic National Register“ übrigens die gerichtlichen Anweisungen befolgt und entsprechend ihre Berichterstattung eingeschränkt.

 


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