![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Söder verbietet wenige Tage vor Weihnachten späte Christmetten15. Dezember 2020 in Deutschland, 53 Lesermeinungen In ganz Bayern soll es Aussgangssperren ab 21.00 Uhr geben. Dadurch können die vielen geplanten Christmetten um 22.00 Uhr nicht stattfinden. Mindestbußgeld von 500 Euro München (kath.net) Das bayerische Kabinett hat am Montag die Lockdown-Bestimmungen noch einmal verschärft und wenige Tage vor Weihnachten angekündigt, dass es keine späten Christmetten in Bayern geben dürfe. Eine Ausgangssperre ab 21.00 Uhr soll dies verhindern, bei Verstößen gegen die landesweite Ausgangssperre wird nach Angaben der Staatskanzlei "ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt". Diese Ausgangssperre soll mindestens bis 10. Januar gelten. In vielen Kirchengemeinden beginnen allerdings die Christmetten traditionell erst um 22 Uhr. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |