Söder verbietet wenige Tage vor Weihnachten späte Christmetten

15. Dezember 2020 in Deutschland


In ganz Bayern soll es Aussgangssperren ab 21.00 Uhr geben. Dadurch können die vielen geplanten Christmetten um 22.00 Uhr nicht stattfinden. Mindestbußgeld von 500 Euro


München (kath.net)

Das bayerische Kabinett hat am Montag die Lockdown-Bestimmungen noch einmal verschärft und wenige Tage vor Weihnachten angekündigt, dass es keine späten Christmetten in Bayern geben dürfe. Eine Ausgangssperre ab 21.00 Uhr soll dies verhindern, bei Verstößen gegen die landesweite Ausgangssperre wird nach Angaben der Staatskanzlei "ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt". Diese Ausgangssperre soll mindestens bis 10. Januar gelten. In vielen Kirchengemeinden beginnen allerdings die Christmetten traditionell erst um 22 Uhr.


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