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Schönborn nach Suizid-Urteil: Töten darf nicht zur Routine werden

15. Dezember 2020 in Prolife, 9 Lesermeinungen
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Kardinal kritisiert in "Kronenzeitung" VfGH-Entscheidung und warnt davor, dass Druck auf alte und kranke Menschen stärker werden wird, "sich durch einen Suizid selber aus dem Weg zu räumen"


Wien (kath.net/KAP) Kardinal Christoph Schönborn übt heftige Kritik am Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der das Verbot der Suizidhilfe gekippt hat. In der "Kronenzeitung" (Sonntag-Ausgabe) warnt Schönborn unter anderem davor, dass der Druck auf alte und kranke Menschen stärker werden wird, "sich durch einen Suizid selber aus dem Weg zu räumen". Schönborn erhofft sich vom Parlament, dass es "mit Weisheit nach guten Lösungen sucht" und Hospiz- und Palliativeinrichtungen ausgebaut werden, "dass das Töten nicht zur Routine wird".

Schönborn nennt ein Beispiel: "Wenn jemand von der Brücke springen will, wird man versuchen, ihn davon abzuhalten. Soll es jetzt erlaubt sein, ihm den letzten Schubs zu geben? Und dass alle das gut finden?" Selbstmord sei eine tiefe Wunde für Familie und Freunde, auch im Alter.


Freilich: Es gebe "unerträgliche Situationen, wo Schwerkranke sich den Tod wünschen", räumt Schönborn ein. Nachsatz: "Ich habe solche Kranke erlebt." Doch die "wirklich menschliche Antwort" darauf sei "Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung".

Bisher habe zwischen den Parlamentsparteien der Konsens bestanden, dass Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospize "der gute Weg" seien, so der Kardinal: "Österreich war hier Vorbild. Die schreckliche Erinnerung an die Masseneuthanasie von 'lebensunwerten Leben' in der Nazi- Zeit hat immer als Warnung gegolten." Der überraschende Spruch der Höchstrichter sei nun aber ein "Dammbruch". Seine Sorge sei, so der Kardinal, "dass es zu einem immer größeren Druck auf kranke, müde, leidende Menschen kommen wird, sich als Hindernis für die anderen zu empfinden" und diese im Suizid einen Ausweg sehen.

Der unbedingte Vorrang des Lebens bis zu seinem natürlichen Tod sei bisher österreichischer Konsens gewesen: "Dafür nehmen wir auch die Maßnahmen auf uns, die der Kampf gegen die Corona-Pandemie von uns fordert", so Schönborn. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Worte Kardinal Franz Königs: "Menschen sollen an der Hand eines anderen sterben und nicht durch die Hand eines anderen."


Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten

Archivfoto Kardinal Schönborgn (c) kathpress/Paul Wuthe

 


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Lesermeinungen

 Montfort 16. Dezember 2020 

Herr Kardinal (oder Ghostwriter des Kardinals),

auch wenn das zunächst "standfest" klingt: "... Töten darf nicht zur Gewohnheit werden...", so war es doch früher ganz klar, dass das Gebot Gottes lautet: "Du sollst/wirst NICHT TÖTEN!"

Oder darf man jetzt "ab und zu" töten, solange es nur "nicht zur Gewohnheit wird"?!


1
 
 Ehrmann 16. Dezember 2020 

@Thomas 72 Lieber Herr Kollege, Ihr Kommentar ist richtig, aber es geht um viel mehr

Wie sich die "Fristenlösung mit palliativen Maßnahmen" zum "Menschenrecht auf Abtreibung "mit Verpflichtung von Ärzten zur Durchrührung derselben in manchen Ländern (schon oder bald in Österreich?) herausgemausert hat, ist die Basis geschaffen ( oder soll heimlich still und leise über das Parlament geschaffen werden), daß es ein Menschenrecht auf slbstbestimmtes Sterben geben soll, was bedeuetet, daß zunächst für uns ÄRZTE DIE HINDERUNG AM SELBSTMORD BESTRAFT wird, in Folge wohl auch die Behandlung einer Depression mit suizidalen Tendenzen.
Eine notwendige Zwangseinweisung in eine Psychiatrie wegen Selbst- und Gemeingefährdung ("erweiterter Selbstmord", bei dem die ganze Familie "mitgenommen" werden kann!!) ist unter dem verlangten Gesetz mit seiner FATALEN BEGRÜNDUNG nicht mehr möglich, die Behinderung am Fenstersturz ist nicht mehr erlaubt....


2
 
 czmy 15. Dezember 2020 
 

Selbstmord ist nicht erlaubt

Nach unserem katholischen Glauben ist der Selbstmord nicht erlaubt, er stellt eine Todsünde dar. "Du sollst nicht töten" bedeutet auch, dass ich mich nicht selbst töten darf. Nur diese deutliche Ablehnung des Selbstmordes führt auch zur strikten Ablehnung der Beihilfe zum Selbstmord. Eine solche Ablehnung des eigentlichen Selbstmordes hört man von den Bischöfen und Priestern eher selten, wir sind dann ganz schnell beim "Das muss jeder für sich selbst entscheiden"


2
 
 lesa 15. Dezember 2020 

Es steht in keiner Weise zur Disposition

@priska: Der Kardinal hat es wohl auch so gemeint. Aber Ihr Einwand ist sehr wichtig. Es steht dem Menschen in keiner Weise zu, Hand an das Leben zu legen: nicht an das eigene und nicht an das Anderer.
Sobald man sich an diesem strengen Gebot des Herrn vergreift, ist weder jung noch alt des Lebens mehr sicher. Nur Gott kann diese Grenze schützen. Der Mensch ist dazu nicht in der Lage. Die Resultate sind eindeutig und ausreichend genug.
@Thomas 72: Danke für Ihren Kommentar.


2
 
 thomas72 15. Dezember 2020 
 

Ich bin Arzt und habe ein Diplom in Palliativmedizin. Die neue Gesetzesregelung empfinde ich als Schlag ins Gesicht.
Bisher gab es immer die Möglichkeit der sogenannten terminalen Sedierung um sehr starke Schmerzen am Lebensende wirkungsvoll zu lindern oder auch bis zur Gänze aufzuheben.


5
 
 Herbstlicht 15. Dezember 2020 
 

Den Verfassungsrichtern muss doch klar gewesen sein, dass sich durch ihre Entscheidung alte und kranke Menschen geradezu aufgefordert fühlen könnten, ihrem Leben mit Hilfe Dritter ein Ende zu bereiten.
Wie können sie dies mit ihrem Gewissen vereinbaren?


1
 
 stat crux dum volvitur orbis 15. Dezember 2020 
 

Die Kronenzeitung ist hoffentlich nicht der einzige Ort,

an dem Eminenz seine Stimme laut, vernehmlich und vor allem beharrlich erhebt. Und bei der Gelegenheit könnte man auch das Töten von Millionen und Abermillionen ungeborener Kinder auf's Tapet bringen.
Wäre vielleicht überhaupt ein Anlass, die "christlichen Werte" der Öffentlichkeit (wieder) nahe zu bringen, und zwar jene, die Christus selbst uns gelehrt hat ...
P.S.: dem VfGH ist offensichtlich selbst in seiner Haut nicht wohl, hätte er doch sonst nicht zugleich mit der Aufhebung "Maßnahmen gegen Missbrauch" zur Auflage gemacht!


2
 
 priska 15. Dezember 2020 
 

Töten darf nicht zur Routine werden ?Herr Kardinal ..Töten darf gar nicht sein !!!Routine heißt für mich man darf ausnahmen machen ?Das kann nicht sein Hochwürden!


6
 
 novara 15. Dezember 2020 
 

Wo bleibt......

...der laute Aufschrei, Herr Kardinal und der, der anderen Bischöfe?


4
 

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