Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  15. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“

Erzbischof Schick, die Tötung eines Terrorchefs und das 5. Gebot

13. Jänner 2020 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bamberger Erzbischof behauptet im Zusammenhang mit der Tötung eines Terroristenchefs, dass der Katechismus jedes Töten ablehne. Dafür gibt es auf Twitter heftigen Kontra von Alexander Kissler und auch vom deutsch-israelischen Buchautor Ahmad Mansour


Bamberg (kath.net)
"Beim Umgang mit #Terror entstehen häufig schwierige Fragen, moralische Dilemma, auf die es kaum klare Antworten geben kann. Eine kindische Betrachtung dieses Bischofs ist, mit aller Sympathie zum #Pazifismus, grundlegend falsch, historisch naiv & absolut realitätsfern. #Solimani" Mit so deutlichen Worten hat am der deutsch-israelische Psychologe und Buchautor am Wochenende Ahmad Mansour merkwürdige Aussagen des deutschen Erzbischof Ludwig Schick auf Twitter kommentiert. Schick hatte die Tötung des Chefs der Elitetruppe Al-Kuds-Brigaden, der für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich war, zum Thema gemacht und behauptet, dass der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) jedes Töten ablehne, weil nur Gott über Leben und Tod entscheiden dürfe. "Darüberhinaus reißt das gezielte Töten von Menschen meist andere Menschen mit in den Tod, die Folgen sind auch weitere Menschenopfer, was die Tötung von Soleimani zeigt", meinte Schick.

Kontra bekam Schick auch von Alexander Kissler, dem bekannten katholischen Journalisten und Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. "Es bleibt für meine laienhafte Auffassung unerklärlich, woher Herr @BischofSchick seine Überzeugung nimmt, das Leben etwa eines Massenmörders wiege für die Kirche mehr als das Leid seiner (bisherigen und) künftigen Opfer. Georg Elser war dann ein schlechter Christ? Heikle Sache", schreibt Kissler auf Twitter.

Doch was sagt der Katechismus wirklich zu den Thesen von Schick? Fakt ist, dass die Kirche nie ein absolutes Tötungsverbot ausgesprochen hat. "Man darf niemals einen unschuldigen Menschen direkt töten", lautet eine sehr bekannte These der katholischen Moraltheologie zu diesem Thema. Im Katechismus selbst ist beispielsweise Selbstverteidung klar erlaubt: "Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen." (2264) oder "Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein." (2265)


Auch wurde von der katholischen Kirche der Tyrannenmord durchaus unter gewissen Voraussetzungen als legitim eingestuft. Im Katechismus heißt es dazu: "Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) daß nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) daß alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) daß dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) daß begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) daß vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind." (2243)

Der Moraltheologe Josef Spindelböck schrieb dazu vor einigen Jahren in einem Beitrag für die Tageszeitung "Die Presse": "Wendet man diese Kriterien auf die Situation des Stauffenberg-Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 an, so kann man der Auffassung sein, daß die gewaltsame und unter Umständen sogar tödliche Ausschaltung des Diktators als Akt der Notwehr im Namen und Auftrag des Gemeinwohls berechtigt gewesen wäre."

Im konkreten Fall der Tötung des iranischen Generals Soleimani, der auch als maßgeblicher Drahtzieher von Terrorakten gilt, erklärte Spindelböck am Montag gegenüber kath.net: "Hier wäre der richtige Weg gemäß den Prinzipien des Natur- und Völkerrechts gewesen, ihn nach den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit abzuurteilen und ihn nicht einfach durch eine Tötung im Namen der USA zu „beseitigen“. Es wäre auf jeden Fall nötig, um den Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden, dabei internationale Instanzen der Strafgerichtsbarkeit miteinzubeziehen."

Und schließlich findet man ein absolutes Tötungsverbot nicht einmal in der Bibel selbst. Denn die richtige Übersetzung vom 5. Gebot heißt "Du sollst nicht morden!" und nicht (!) "Du sollst nicht töten."

Zur Dokumentation: Originaltweet des Bamberger Erzbischofs Schick vom 11.1.2020/Screenshot



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Katechismus

  1. Schönborn: Geist Ratzingers entscheidend für "Weltkatechismus"
  2. Neuer Kinderkatechismus für die Familie
  3. Die Kirchen und die atomare Abschreckung
  4. Aufruhr in Rom oder nur ein Disput unter Kardinälen?
  5. Gelehrte fordern Wiedererlaubnis der Todesstrafe im Katechismus
  6. Gelehrte fordern Wiedererlaubnis der Todesstrafe im Katechismus
  7. Gelehrte fordern Wiedererlaubnis der Todesstrafe im Katechismus
  8. 25 Jahre Weltkatechismus: Ein Glaubensbuch als Bestseller
  9. Moskauer Patriarchat veröffentlicht Entwurf eines Katechismus
  10. 'Das Verwässern der Wahrheit…'







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  3. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  4. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  5. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  6. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  7. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  8. Priester bei Messer-Attacke in polnischem Kloster getötet
  9. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  10. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  11. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  12. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  13. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  14. Über das Dämonische
  15. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz