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Erzbischof Schick, die Tötung eines Terrorchefs und das 5. Gebot

13. Jänner 2020 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
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Bamberger Erzbischof behauptet im Zusammenhang mit der Tötung eines Terroristenchefs, dass der Katechismus jedes Töten ablehne. Dafür gibt es auf Twitter heftigen Kontra von Alexander Kissler und auch vom deutsch-israelischen Buchautor Ahmad Mansour


Bamberg (kath.net)
"Beim Umgang mit #Terror entstehen häufig schwierige Fragen, moralische Dilemma, auf die es kaum klare Antworten geben kann. Eine kindische Betrachtung dieses Bischofs ist, mit aller Sympathie zum #Pazifismus, grundlegend falsch, historisch naiv & absolut realitätsfern. #Solimani" Mit so deutlichen Worten hat am der deutsch-israelische Psychologe und Buchautor am Wochenende Ahmad Mansour merkwürdige Aussagen des deutschen Erzbischof Ludwig Schick auf Twitter kommentiert. Schick hatte die Tötung des Chefs der Elitetruppe Al-Kuds-Brigaden, der für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich war, zum Thema gemacht und behauptet, dass der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) jedes Töten ablehne, weil nur Gott über Leben und Tod entscheiden dürfe. "Darüberhinaus reißt das gezielte Töten von Menschen meist andere Menschen mit in den Tod, die Folgen sind auch weitere Menschenopfer, was die Tötung von Soleimani zeigt", meinte Schick.

Kontra bekam Schick auch von Alexander Kissler, dem bekannten katholischen Journalisten und Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. "Es bleibt für meine laienhafte Auffassung unerklärlich, woher Herr @BischofSchick seine Überzeugung nimmt, das Leben etwa eines Massenmörders wiege für die Kirche mehr als das Leid seiner (bisherigen und) künftigen Opfer. Georg Elser war dann ein schlechter Christ? Heikle Sache", schreibt Kissler auf Twitter.

Doch was sagt der Katechismus wirklich zu den Thesen von Schick? Fakt ist, dass die Kirche nie ein absolutes Tötungsverbot ausgesprochen hat. "Man darf niemals einen unschuldigen Menschen direkt töten", lautet eine sehr bekannte These der katholischen Moraltheologie zu diesem Thema. Im Katechismus selbst ist beispielsweise Selbstverteidung klar erlaubt: "Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen." (2264) oder "Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein." (2265)


Auch wurde von der katholischen Kirche der Tyrannenmord durchaus unter gewissen Voraussetzungen als legitim eingestuft. Im Katechismus heißt es dazu: "Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) daß nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) daß alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) daß dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) daß begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) daß vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind." (2243)

Der Moraltheologe Josef Spindelböck schrieb dazu vor einigen Jahren in einem Beitrag für die Tageszeitung "Die Presse": "Wendet man diese Kriterien auf die Situation des Stauffenberg-Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 an, so kann man der Auffassung sein, daß die gewaltsame und unter Umständen sogar tödliche Ausschaltung des Diktators als Akt der Notwehr im Namen und Auftrag des Gemeinwohls berechtigt gewesen wäre."

Im konkreten Fall der Tötung des iranischen Generals Soleimani, der auch als maßgeblicher Drahtzieher von Terrorakten gilt, erklärte Spindelböck am Montag gegenüber kath.net: "Hier wäre der richtige Weg gemäß den Prinzipien des Natur- und Völkerrechts gewesen, ihn nach den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit abzuurteilen und ihn nicht einfach durch eine Tötung im Namen der USA zu „beseitigen“. Es wäre auf jeden Fall nötig, um den Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden, dabei internationale Instanzen der Strafgerichtsbarkeit miteinzubeziehen."

Und schließlich findet man ein absolutes Tötungsverbot nicht einmal in der Bibel selbst. Denn die richtige Übersetzung vom 5. Gebot heißt "Du sollst nicht morden!" und nicht (!) "Du sollst nicht töten."

Zur Dokumentation: Originaltweet des Bamberger Erzbischofs Schick vom 11.1.2020/Screenshot



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