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USA: Gedenkstein mit den Zehn Geboten muss weichen

16. November 2016 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen
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Nach Ansicht der Richter verstößt er gegen das Gebot der Neutralität - Der gedenksteinaufstellende Oberste Richter wurde entlassen


Bloomfield (kath.net/idea) In der US-amerikanischen Stadt Bloomfield (Bundesstaat Neu Mexiko) muss ein Gedenkstein mit den Zehn Geboten entfernt werden. Die Tafel, die ihren Platz bislang vor dem Rathaus hatte, stehe für eine „verfassungswidrige Befürwortung“ des Christentums, urteilte ein Berufungsgericht. Die Stadt habe es versäumt, öffentlich überzeugend darzulegen, dass sie das Monument nicht aus religiösen Gründen aufgestellt habe, sondern nur wegen der „historischen Bedeutung“ der Zehn Gebote. Damit habe sie das Gebot der Neutralität verletzt. Die Tafel war 2011 mit Hilfe von Privatgeldern aufgestellt worden. Wie der christliche Sender CBN berichtet, nahmen einige Einwohner allerdings Anstoß an dem Monument und wandten sich an die Amerikanische Bürgerrechtsvereinigung. Sie klagte gegen die 8.000-Einwohner-Stadt und gewann.


Ehemaliger Richter: Viele Gerichtsentscheidungen sind „heuchlerisch“

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art in den USA. Schon im Oktober 2015 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass ein umstrittener Gedenkstein mit den Zehn Geboten nicht vor das Gerichtsgebäude der Stadt Montgomery (Bundesstaat Alabama) zurückkehren wird. Es lehnte den Einspruch des ehemals Obersten Richters von Alabama, Roy Moore, ab. Er hatte das Monument nach seiner Ernennung im Jahr 2000 mit der Begründung aufstellen lassen, dass die Zehn Gebote die moralische Grundlage der US-Gesetzgebung seien. Nach einer Klage war das mehr als zwei Tonnen schwere Granitdenkmal 2003 aus der Rotunde des Gerichts entfernt worden. Weil Moore sich zuvor geweigert hatte, das Denkmal entfernen zu lassen, wurde er entlassen. Der Jurist nannte die jetzige Gerichtsentscheidung „heuchlerisch“. Das Gericht beginne seine Sitzungen regelmäßig mit dem Wunsch „Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses hohe Gericht“. Offenbar sei dies aber nicht ernst gemeint.


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