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'Treuebekenntnis zur Lehre der Kirche über die Ehe'

17. Oktober 2016 in Familie, 14 Lesermeinungen
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Zu den (Erst-)Unterzeichnern der Unterschriftenaktion zählen auch Kardinäle und Bischöfe, namhafte Wissenschaftler und Persönlichkeiten der katholischen Kirche.


Vatikan (kath.net) Derzeit läuft eine Unterschriftenaktion zum „Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin“. Zu den Erstunterzeichnern zählen Kardinal Raymond Burke, Kardinal Carlo Caffarra, mehrere Bischöfe und Weihbischöfe (darunter auch der Salzburger Weihbischof Andreas Laun), namhafte Wissenschaftler wie der Salzburger Prof. em. Wolfgang Waldstein sowie weitere bekannte Persönlichkeiten aus der Kirche. Inzwischen haben sich offenbar weitere Kardinäle und Bischöfe angeschlossen.


Angesichts der „in katholischen Kreisen“ weit verbreiteten „Irrtümer über die Wahrheit der Ehe und Familie“ möchten die Unterzeichner ihre „Entschiedenheit zum Ausdruck bringen, den unveränderlichen Lehren der Kirche zu Moral und zu den Sakramenten der Kirche, sowie zu ihrer Zeitlosen und weiterhin bestehenden Disziplin im Zusammenhang mit diesen Sakramenten“ treu zu bleiben.

Die Unterzeichner sprechen sich beispielsweise dafür aus, dass Sexualität ihren Platz ausschließlich in der gültigen Ehe hat und „sowohl auf Zeugung als auch auf Verbindung“ ziele. Die „sogenannte Sexualaufklärung ist ein grundlegendes und primäres Recht der Eltern“.

„Irreguläre Verbindungen können der Ehe nie gleichgestellt, als moralisch legitim oder gesetzlich anerkannt werden“, vielmehr stünden sie „in scharfem Widerspruch zum Gut der christlichen Ehe“. Weder teilweise noch analog könnten irreguläre Verbindungen das Gut der christlichen Ehe „zum Ausdruck bringen“, sondern sie müssten als „sündiger Lebenswandel“ angesehen werden. Geschiedene, die zivil „wiederverheiratet“ seien, dürften in der „persönlichen und pastoralen Urteilsfindung“ nicht „zu dem Schluss verleitet“ werden, dass „ihre ehebrecherische Vereinigung“ durch Treue zu ihrem neuen Partner „moralisch gerechtfertigt“ werden könne oder dass die Beendigung der „ehebrecherischen Vereinigung“ unmöglich sei.

Das Treuebekenntnis ist in fünf Sprachen aufrufbar und unterzeichenbar.

Weitere Informationen zum Treuebekenntnis.


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