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Huonder: Grundprobleme im Verhältnis Kirche - Staat sind unverstanden

9. Juni 2013 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
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Erklärung des Bistums Chur zu den Aussagen des Grünen-Politikers Graf über die Kirche von Chur und Rom


Chur (kath.net) Der Zürcher Regierungsrat Martin Graf ("Die Grünen") hatte der katholischen Kirche in Rom und Chur vorgeworfen, dass sie an den “Grundrechten vorbei predige” und sich damit auf Themen wie Frauenordination und Homo-Partnerschaften bezogen. Chur und Rom seien eine "geschützte Werkstatt", wo offenbar die Zeit im späten Mittelalter stehen geblieben" sei.

Der Churer Bischof Vitus Huonder bezeichnete dies im "Sonntagsblick" als Ausdruck einer totalitären Gesinnung. Er fühle sich damit in die Zeit des Kulturkampfes zurückversetzt. "Der Staat mischt sich in innere Belange der Kirche ein und massregelt sie, wenn sie an etwas glaubt und festhält, was dem Staat nicht genehm ist." Huonder sprach auch von einem "Angriff auf die Religionsfreiheit".

Nach einer Erklärung des Justizdirektors des Kantons Zürich antwortete das Bistum Chur nun ebenfalls mit einer Erklärung, die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:


Bischof von Chur bedauert Haltung des Kantons Zürich

Aus der Erklärung des Justizdirektors des Kantons Zürich vom 7. Juni 2013, verfasst im Namen des gesamten Regierungsrates, kommt aus Sicht des Bischofs von Chur zum Ausdruck, dass die zur Debatte stehenden Grundprobleme im Verhältnis der katholischen Kirche zum Staat im Kanton Zürich leider nicht verstanden wurden.

Offenbar steht der Regierungsrat hinter der Feststellung des Justizdirektors, die römisch-katholische Kirche verstosse gegen Grundrechte, und er vertritt offenbar die Ansicht, die Religionsfreiheit im Kanton Zürich sei für die römisch-katholische Kirche bereits heute voll gewährleistet.

Dazu hält der Bischof von Chur fest:

Durch seine Gesetzgebung bildet der Kanton Zürch Institutionen wie die “Kirchgemeinden” sowie die so genannte “Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich”. Dies bedeutet für die Regierung offenbar bereits die Anerkennung der römisch-katholischen Kirche.

Doch diese Institutionen haben rein staatlichen Charakter und sind keine Kirche in Sinne der römisch-katholischen Lehre. Daher kann deren Existenz nicht schon eine Anerkennung der eigentlichen katholischen Kirche sein.

Die Gläubigen im Kanton Zürich sind deshalb Teil der Römisch-katholischen Kirche, weil sie zu den Pfarreien, zum Bistum Chur und damit zur Weltkirche gehören. Nur als solche wären sie als Gruppe für den Kanton anerkennungsfähig. Denn man kann nur etwas anerkennen, das es schon gibt. Sonst handelt es sich um eine Neubildung.

Der Bischof nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Äusserung des Justizdirektors gegenüber Papst Franziskus (Rede von der „geschützten Werkstatt in Rom“) als nicht ent-schuldigungswürdig erachtet und wird dies nach Rom übermitteln.

Der Bischof bedauert, dass es aufgrund von plakativen und missverständlichen Aussagen seitens des Direktors des Innern zu einem unschönen Vorfall kam und nimmt gerne zur Kenntnis, dass die Zürcher Regierung bereit ist, den Verantwortlichen des Bistums Chur zu begegnen und sich mit ihnen im Rahmen der gebotenen Neutralität des Staates gegenüber allen Religionsgemeinschaften auszutauschen. Er selber wird dies auch gerne tun. Er hofft, dass dadurch ein Dialog in Gang kommt, der verstehen hilft, was die römisch-katholische Kirche wirklich ist.

Foto: © kath.net/Bolli



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