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Kreuz-Urteil: Vatikan zeigt sich zufrieden

19. März 2011 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Lombardi: Andernfalls wäre die Religionsfreiheit im Namen ihrer selbst beschränkt oder verleugnet worden.


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat sich zufrieden über das Kreuz-Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg geäußert. Die Entscheidung sei vom Heiligen Stuhl "mit Genugtuung" aufgenommen worden, heißt es in einer am Freitagnachmittag veröffentlichten Stellungnahme von Vatikansprecher Federico Lombardi.

Das Urteil erkenne auf höchstem richterlichen und internationalen Niveau an, dass "die Kultur der Menschenrechte nicht in einen Gegensatz zu den religiösen Fundamenten der europäischen Kultur" gebracht werden dürfe, zu der das Christentum einen wesentlichen Beitrag geleistet habe. Es handele sich um eine sehr anspruchsvolle Entscheidung, so Lombardi.


Die Richter hätten festgehalten, dass die Ausstellung eines Kruzifixes keine Indoktrination darstelle, sondern Ausdruck der kulturellen und religiösen Identität christlicher Länder sei, betonte der Vatikansprecher. Er begrüßte zudem, dass der Menschenrechtsgerichtshof jedem Land einen Ermessensspielraum im Umgang mir religiösen Symbolen zugestanden habe.

Andernfalls wäre nach Lombardis Worten die Religionsfreiheit im Namen ihrer selbst beschränkt oder verleugnet worden.

Wie Lombardi weiter festhielt, werde durch diese Entscheidung das Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof bei einem großen Teil der Europäer wieder hergestellt, die von der prägenden Rolle christlicher Werte in der Geschichte des Kontinents überzeugt seien.

Zufrieden zeigte sich auch der vatikanische "Kulturminister" Kardinal Gianfranco Ravasi. "Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", sagte der Präsident des Päpstlichen Kulturrates. Er warnte zugleich vor der Gefahr, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Dann drohe ein Identitätsverlust.

Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  21. März 2011 
 

Das Jesuskreuz bleibt auch in Bayerns Klassenzimmern

Artikel 7 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes für das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) lautet:

\"1 Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.

2 Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage
christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen.

3 Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften
und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht der Schulleiter eine
gütliche Einigung.

4 Gelingt eine Einigung nicht, hat er nach Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen.\"

Das heißt, ausschließlich die Gegner des Jesuskreuzes zu berücksichtigen und das Jesuskreuz aus dem Klassenzimmer zu entfernen, ist mit Art. 7 Abs. 3 Satz 4 unvereinbar.

Denn die Beseitigung des Jesuskreuzes würde keinen \"gerechten Ausgleich\" bringen.

Viele Gegner des Kreuzes im Klassenzimmer haben behauptet, Bayerns neues Gesetz sei verfassungswidrig. Sie haben sich geirrt oder verbreiten bewusst die Unwahrheit, wie im Folgenden dargelegt wird.

Artikel 7 Abs. 3 BayEUG ist laut Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 01.08.1997 konform mit der Bayerischen Verfassung.

Artikel 7 Abs. 3 BayEUG verstößt laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin vom 21.04.1999 \"nicht gegen Bundesverfassungsrecht, insbesondere
nicht gegen das Neutralitätsgebot und die negative Glaubensfreiheit.\"

Zur Widerspruchsregelung des Artikel 7 Abs. 3 BayEUG hat das Bundesverwaltungsgericht das Folgende festgelegt:

\"Die Widerspruchsregelung ist verfassungskonform dahin zu handhaben, dass vorhersehbare Konflikte wegen der Anbringung des Kreuzes möglichst von vornherein vermieden und notfalls schon bei der Klasseneinteilung berücksichtigt werden.\"

Christliche Eltern, habt den Mut, nicht zu schweigen, wenn das Kreuz im Klassenzimmer fehlt!

„Wer sich nun vor den Menschen zu mir bekennt, zu
dem werde auch ich mich vor meinem Vater im Himmel bekennen.“

Am 14. Oktober 1990 starb Leonard Bernstein. Sein Grab befindet sich auf dem Green-Wood Cemetery in Brooklyn, New York.
Bernstein bekannte sich vor den Menschen zu Jesus Christus, wie wir hier sehen und hören können („Sei gegrüßt, wahrer Leib, geboren von Maria, der Jungfrau, der wahrhaft gelitten hat und geopfert wurde am Kreuz für den Menschen...\") :

www.youtube.com/watch?v=6KUDs8KJc_c&feature=related


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