Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  6. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  7. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  8. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  9. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  10. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. Etikettenschwindel in der Mutterhauskirche der Waldbreitbacher Franziskanerinnen
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Polit-Kommentatorin Candace Owens ist katholisch geworden

Kinderchirurg zu Beschneidung: 'Rechtlich spricht nichts dagegen'

27. Juli 2012 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie, Fasching, zu Ärzten: Eigentlich müsse das Justizresort sagen, "ihr dürft das, fürchtet euch nicht" - Beschneidungen besser in Spitälern als auf Küchentischen durchführen.


Wien-Klagenfurt (kath.net/KAP) In der Debatte um die Zulässigkeit von Beschneidungen an österreichischen Spitälern hat sich nun auch der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie, Günter Fasching, eingeschaltet: Rechtlich spreche "nichts dagegen", ermutigte Fasching in einem Interview mit dem "Kurier" (Donnerstag) die Ärzte, an der bestehenden Praxis der Beschneidung festzuhalten. Die Beschneidung von Jungen sei gesetzlich eindeutig vom Verbot des Eingriffs im Genitalbereich ausgenommen. Da vielen Ärzten die rechtliche Lage nicht klar sei, müsse das Justizressort eigentlich für Aufklärung sorgen und den Ärzten sagen: "Ihr dürft das, fürchtet euch nicht".


Die Rechtslage bedeute darüber hinaus jedoch auch eine Empfehlung zur Fortsetzung der bisherigen Praxis, Beschneidungen an Spitälern durchzuführen, so der Vorstand der Abteilung für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Klagenfurt weiter: "Wenn die Rechtslage klar ist, dann spricht nichts dagegen - im Gegenteil. In einem Spital gibt es die besten Bedingungen für den Eingriff. Das Kind kann narkotisiert werden, die nötige Hygiene ist gegeben." Dies sei wichtig, da Beschneidung "kein kleiner Eingriff" sei und "nicht mit dem Stechen von Ohrlöchern oder einem Piercing" verglichen werden könne.

Sollten die Spitäler daher die Beschneidungen aussetzen, so drohe ein Ausweichen "auf den Küchentisch". Fasching: "Das kann es nicht sein."

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 dominique 29. Juli 2012 
 

@gegenstrom - Der Kinderchirurg

könnte zumindest dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), Herrn Fuat Sanac, ja mal seinen bodenlosen Verharmlosungsvergleich \"Zirkumzision des Kleinkindes\" sei wie \"Fingernägelschneiden\" wie folgt klar machen: Das mit dem Finger ist schon richtig, aber nicht die Finger-Nägel, sondern die Finger-KUPPEN. Was den Kindern weggeschnitten wird, ist ein Organ, das wenn der Mann seine sexuelle Reife erreicht hat, in seiner Sensibilität derjenigen seiner Fingerkuppen oder seiner Lippen entspricht. Es wird in der Tat ein \"Filetstück\" der männlichen Sexualität (zwar noch im Zustand der Knospung) abgesäbelt und weggeworfen.


3
 
 gegenstrom 29. Juli 2012 
 

Ist der Herr Kinderchirurg ein Verfassungsrechtler?

Nein? Dann interessiert seine Meinung wenig. Wo bleibt die medizinische Expertise? Das Ausweichen auf den Küchentisch ist kein Argument. Wo leben wir eigentlich, dass man illegale Praktiken vorschiebt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen? Einem 8 Tage alten Kind eine vollkommen unnötige Anästhesie zumuten zu wollen, ist wohl der Gipfelpunkt an Niedertracht. Aber immerhin gibt der Herr Kinderchirurg zu, dass es sich nicht um eine Kleinigkeit wie Ohrenstechen oder gar Nagelschneiden handelt.
Nach dem Kölner Urteil wird es mit Sicherheit zu Schadenersatzforderungen kommen, die bis in die höchsten EU-Gerichte durchjudiziert werden. Entweder die Opfer werden kein Recht erhalten oder die Schadenersatzleistungen werden wieder einmal sozialisiert. Wahrscheinlich ist das auch der Grund der Solidarisierung aller Glaubensgemeinschaften. Weiß man doch aus dusterer jüngster Vergangenheit und Gegenwart, wie teuer solche Ansprüche werden können. PS: dominique: Sie liegen genau richtig!


3
 
 andrae 27. Juli 2012 
 

@dominique

Zu Ihrer Sorge, dass das Geschlechtsteil \"entstellt\" wird oder die \"organische Sensibilität\" gemindert wird:
Sie sind ein Theoretiker, ich kenne das hingegen aus der Praxis: Von einer Entstellung sagt die Gattin nichts, ganz im Gegenteil, es gefällt ihr besser.
Die Entzündungen der Frau sind nach der Beschneidung in der Statistik (im Gegensatz zu vorher) mit 0 zu verzeichnen. Daher ist das ein Service für die Dame des Hauses.
Zur Sensibilität/zum Sex: Es stimmt, am Anfang ist die Stelle empfindsam, danach nimmt sie ab. Damit wird aber der Sex nicht schlechter sondern besser, das weiß auch jeder Praktiker. So, genug davon, wir sind hier nicht in einem medizinischen Forum.
Ihre Sorgen sind nach meiner Erfahrung völlig unbegründet, im Gegenteil: Es spricht alles dafür, nicht dagegen. Abraham hat schon gewusst, dass er mit Sarah Sex haben muss,damit sich die Verheißung erfüllt. Meinen Sie, Gott hat ihm die Beschneidung aufgetragen, damit zwischen den beiden nichts m


5
 
 templariusz777 27. Juli 2012 
 

@andrae

Das würden gerne viele dieser selbsternannten \"Kindschützern\" haben, dass die Kinder frei von der Familie und Gruppe aufwachsen, in der sie hineingeboren sind.
Absolut realitätsfremd, pervers und höchstgradig ideologisch.

Sie zähle ich nicht in diese Ecke, *dominique*. ;)


2
 
 dominique 27. Juli 2012 
 

@andrae

Ich schaue jetzt mal in die Glaskugel: der juristische Film in D könnte wie folgt ablaufen: man wird den ELTERN die rechtliche Möglichkeit konzedieren, aus von IHNEN vertretenen religiösen Gründen an ihren unmündigen Kindern eine Beschneidung zu verlangen. Mehr ist nicht machbar.
Und dann kann und wird es passieren, dass mündige Menschen Schadenersatzklage gegen ihre Eltern erheben wegen der Entstellung ihres Geschlechtsteils und der Minderung ihrer organischen Sensibilität. Man kann nur raten: Es wäre besser, dieses Ritual zu sublimieren (symbolisieren) für alle Beteiligten. Oder die Entscheidung mündigen Menschen selbst zu überlassen.


3
 
 andrae 27. Juli 2012 
 

Danke für diesen Beitrag. Das Problem ist nur: Was strafbar ist oder nicht, das zu bewerten ist Sache der unabhängigen Gerichte, nicht der Justizministerin. Eine Äußerung der Justizministerin ist zunächst auch (nur) eine Rechtsmeinung wie von anderen Rechtsexperten. Wünschen würde ich mir nur, wenn die Justizministerin klar sagen würde, dass sie niemals zulassen würde, dass ein Staatsanwalt so etwas anklagt bzw dass sie einen solchen Beamten wegen Amtsmissbrauch belangen würde.
Ich kann nämlich Hrn. Deutsch nur beipflichten: Die Meinung zu vertreten, dass die Vornahme einer Beschneidung strafbar ist, ist ohne Zweifel Verhetzung. Rechtlich wäre der Vorwurf des Amtsmissbrauches, der Verleumdung oder der Wiederbetätigung uU zu erheben. Man kann doch nicht die Rechtsmeinung vertreten, dass die Beschneidung bei Juden sittenwidrig ist, weil sie erst seit 4000 Jahren vorgenommen wird.


4
 
 wedlerg 27. Juli 2012 
 

@dominique: von Ihnen würde ich jetzt mal mehr Ausgewogenheit erwarten

Wir haben jetzt langsam kapiert, dass Sie emotional blindwütig in dieser Frage diskutieren. DIe ständige unreflektierte Wiederholung macht Ihre Position aber nicht besser.


6
 
 nilpf 27. Juli 2012 

@dominique

Es hätte mich bewundert, wenn Sie Argumente gelten lassen könnten. Außer ideologische Stehsätze ist von Ihnen zu diesem Thema wohl nicht zu erwarten...
Aber uns ideologische Scheuklappen vorwerfen... a bisserl peinlich... :)


7
 
 dominique 27. Juli 2012 
 

Rechtlich spricht nichts dagegen

Von einem Vertreter der Schulmedizin, zu dessen ethischen Ahnherren m. W. Hippokrates zählt, würde man eher eine Stellungnahme dazu erwarten, was denn medizinisch gegen eine sog. Beschneidung des Geschlechtsteils eines gesunden männlichen Babys oder Kleinkindes spricht.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beschneidung

  1. Israelische Kultusgemeinden zeigen Beschneidungsgegner an
  2. Kramer: Beschneidung steht nicht zur Debatte
  3. Deutschland: Gesetzesentwurf zur Beschneidung liegt vor
  4. US-Kinderärzte empfehlen die Beschneidung von männlichen Babys
  5. Hier blamiert ein Landgericht ein ganzes Land vor der Welt
  6. Rabbi an Atheisten: 'Sie vertreten eine totalitären Ansatz'
  7. Beschneidung: Verbot wäre 'geistige Vertreibung'
  8. Beschneidung: Schipka warnt vor Religionsfeindlichkeit







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  7. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  11. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  12. 'Gott kann in die Geschichte eingreifen, wenn wir beten!'
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  15. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz