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Deutschland: Gesetzesentwurf zur Beschneidung liegt vor

27. September 2012 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Beschneidung minderjähriger Buben soll erlaubt sein, wenn Einwilligung der Eltern vorliegt und Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt - Zentralrat der Juden vorerst zufrieden


Berlin(kath.net/KAP) Die Beschneidung von minderjährigen Knaben soll in Deutschland straffrei bleiben. Das geht aus einem Eckpunktepapier für einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums hervor, das zur Beratung an Bundesländer und Verbände geschickt wurde, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin bestätigte. Demnach haben Eltern "das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll". Dies gelte nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Die Beschneidung gilt zwar weiter als Körperverletzung, jedoch nicht als rechtswidrig. Im Einzelfall müsse die "gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung" sichergestellt sein. Die neuen Regeln sollen den Paragrafen zur Personensorge im Kindschaftsrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches angehängt werden.


Das geplante Gesetz bezieht sich ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern. "Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen", heißt es in dem Papier. Eltern könnten im Übrigen die weltweit stark verbreitete, auch nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten. Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung würde daher den unterschiedlichen Zielsetzungen nicht gerecht.

Laut Eckpunktepapier dürfen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes "auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen (...) durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind". Der Sprecher des Justizministeriums betonte, die Beschneider müssten den Eingriff "genausogut wie ein Arzt beherrschen". Hier sehen Beobachter möglichen Konfliktstoff. Der Beschneidung müsse außerdem eine umfassende Aufklärung vorausgehen und Eltern müssten den Kinderwillen miteinbeziehen.

Das Kölner Landgericht hatte in einem rechtskräftigen Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte in Deutschland wie international heftige Proteste von Juden und Muslimen ausgelöst, für die das Beschneiden von Buben kurz nach der Geburt - bei Muslimen auch noch später - ein wesentliches Glaubensgut darstellt.

Das Papier sei eine "vernünftige und gute Arbeitsgrundlage" sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stefan Kramer, der "Berliner Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Der Gesetzentwurf beende allerdings nicht die Debatte um die Beschneidung. Es sei jedoch ein richtiges Signal für die Juden in Deutschland, dass diese für sie so wichtige Frage nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht geregelt werde.

Von muslimischer Seite kam bisher noch keine Bewertung des Papiers. Der Dialogbeauftragte des türkisch-islamischen Verbands DITIB sagte auf Anfrage, aus Sicht seines Verbands sei vor einer Stellungnahme erst eine intensive Beratung erforderlich. Dies werde er auch dem derzeitigen Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Ali Kizilkaya, nahelegen.

Das Berliner Justizministerium hat Verbände und Fachleute um eine Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 1. Oktober gebeten.

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Chris2 27. September 2012 
 

Wieso nur scheint es mir

als würde ganz Deutschland seit Monaten die falsche Debatte führen? Anstatt endlich beherzt das menschenverachtende und himmelschreiende Unrecht der lebenslangen Verstümmelung kleiner Mädchen weltweit zu brandmarken, führt ein Land, das Abtreibung quasi zu einem Menschenrecht gemacht hat, eine Stellvertreterdebatte über einzelne bedauernswerte Fälle, in denen Buben gesundheitliche Schäden durch ihre Beschneidung hatten. Das kommt mir vor, als ob hunderte Ermittler nach der Mutter eines vor einer Abtreibungsklinik tot aufgefundenen Säuglings suchen, während die Medien das übliche \"wie konnte so etwas nur passieren?\"-lamento anstimmen und der \"Betrieb\" nebenan inzwischen ungestört weitergeht.


0
 
 dominique 27. September 2012 
 

@Martin de Tours

\"Besitzt die Taufe nicht gleichen, geistigen Anspruch?\"

Definitiv: Nein! Die Taufe besitzt einen ungleich höheren geistigen Anspruch. Sie verhält sich zur Beschneidung wie die Vollendung zur geistigen Krückenkonstruktion in Ermangelung eines neuen Bewusstseins, das erst der Messias in die Welt gebracht hat. Rein religiös betrachtet könnte das Judentum problemlos die Beschneidung zum symbolischen Akt vergeistigen.
Die islamische Beschneidung hingegen besitzt überhaupt keine originäre religiöse Dimension. Das sollte ja wohl allgemein bekannt sein.


2
 
 Martin de Tours 27. September 2012 
 

@dominque

\"Genaueres weiß man nicht (wissen sie\'s wenigstens selbst?\" Antwort: Ja.

Auf meine Darlegung sind Sie nicht argumentativ eingegangen. Auch gut.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

MfG

Martin de Tours


1
 
 Martin de Tours 27. September 2012 
 

@dominique

Haben Sie nicht hier kürzlich die Radbruch’sche Formel zutreffend einfach erklärt? Kann ich daher davon ausgehen, dass Sie Juristin sind oder zumindest rechtsbewandert?

Trifft dies zu, so bin ich schlicht bestürzt über Ihren Einwand. Beginnt bei Ihnen das Rechtsdenken bzgl. des Kindeswohles (sehr richtig ein unbestimmter Rechtsbegriff!) erst ab einer Körperverletzung? Geht es ihrem Denken ab, dass auch eine schwerwiegende psychische Beeinträchtigung eines Kindes gleichfalls ein crimen ist?

Wissen Sie nicht, dass die Beschneidung für das Kind im Judentum und Islam konstituierenden Charakter bzgl seiner Zugehörigkeit hat? Besitzt die Taufe nicht gleichen, geistigen Anspruch? Denn auch nach Austritt aus der Glaubensgemeinschaft werden wir nach röm.-kath. Lehre diesen „Status“ doch nie mehr los. Es ist nicht das Erlebnis des temperierten Wassers des Taufaktes, sondern die damit beginnende religiöse Erziehung eines Kindes, die sehr wohl – wie eine Beschneidung – traumatisierend


1
 
 Dismas 27. September 2012 

Ich hoffe nun, dass dieses Thema, dass

uns Katholiken nicht direkt betrifft, damit endlich erledigt ist und ad acta gelegt werden kann!!!


1
 
 Martin de Tours 27. September 2012 
 

@Calimero

Ich stimme Ihnen zu.
Zwei Hinweise seien mir erlaubt:
1. Rechtlich ist die ganze Sache noch längst nicht abgeschlossen, auch wenn die Politik in vorauseilender öffentlicher und weltweiter Meinung dies suggeriert.
2. Der Kindeswille ist nicht feststellbar. Derart komplexe Entscheidungen - die im Übrigen im Laufe eines Lebens sehr wohl geändert werden können - kann ein Kind nicht treffen. Für ein Kind wurde und wird in alle Zeiten entschieden werden müssen. Das ist ein Signum der Kindheit - und sein Schicksal.
Denn genau so müsste der Wille des Kindes zur Taufe authentisch abgegeben werden. Wird aber nicht, sondern die Eltern bestimmen und die Paten stimmen für das Kind zu. Das Gleiche gilt für die elterliche Einstellung, Kinder religionslos zu erziehen. Und wehe uns, wenn wir in diese Entscheidungsfindung unsere Zuflucht zum Kollektiv = Staat suchen!


1
 
 Calimero 27. September 2012 
 

Text
\" ... und Eltern müssten den Kinderwillen miteinbeziehen\"

Sehr gut!

Ob Sie das dann tun (sofern der Kinderwille feststelbar ist), würde ich mal bezweifeln.
Aber immerhin ist wenigstens die Forderung danach formuliert.


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