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| ![]() Papst feiert Namenstag: Feiertag im Vatikanvor 39 Minuten in Chronik, keine Lesermeinung 17. September ist der Gedenktag des heiligen Roberto Francesco Romolo Bellarmino (1542-1621), nach dem der als Robert Francis Prevost geborene Leo XIV. benannt ist Vatikanstadt (kath.net/KAP) Gerade hat Papst Leo XIV. Geburtstag gehabt, schon gibt es wieder Grund zum Feiern: An diesem Donnerstag begeht er seinen Namenstag, der im Vatikan sogar als arbeitsfreier Festtag gilt. Es ist der Gedenktag des heiligen Roberto Francesco Romolo Bellarmino (1542-1621), nach dem der als Robert Francis Prevost geborene Papst benannt ist. Erst am Montag (14. September) beging der gebürtige Chicagoer seinen 71. Geburtstag. Genau wie der heutige Papst war Robert Bellarmin Ordensmann und Naturwissenschaftler: Der berühmte Jesuit studierte unter anderem Astronomie; der promovierte Kirchenrechtler Prevost ist studierter Mathematiker und seit fast 50 Jahren Mitglied des Augustinerordens. Namenspatron war Großinquisitor und Kirchenlehrer Sein Namenspatron verhörte als Großinquisitor den Gelehrten Giordano Bruno, der 1600 in Rom als Ketzer hingerichtet wurde. 1930 wurde Bellarmin heiliggesprochen und 1931 zum Kirchenlehrer erhoben. Für Päpste sind Geburtstage weniger wichtig als Namenstage. Anders als an seinem Geburtstag am Montag sind für Leo XIV. für Donnerstag noch keine öffentlichen Termine bekannt. Zu seinem Ehrentag dürfte er viele Glückwünsche erhalten und zumindest in privatem Rahmen feiern. Zu seinem Geburtstag erhielt Leo XIV. eine Torte, Glückwünsche und musikalische Grüße. Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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