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Italiens Kirche nach weiterer Sterbehilfe-Legalisierung besorgt

5. September 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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Mit dem Regionalparlament von Venedig stimmte erstmals eine Region mit Mitte-Rechts-Regierung für ein Gesetz zum assistierten Suizid - Patriarch Moraglia warnt


Rom/Venedig (kath.net/KAP) Die katholische Kirche hat mit "Bitterkeit" auf das in Venedig beschlossene Gesetz zum assistierten Suizid reagiert. In einer Erklärung des Patriarchen von Venedig, Francesco Moraglia, heißt es zur Entscheidung des Regionalparlaments vom Mittwoch: "Wir bringen dazu unsere Bitterkeit zum Ausdruck, weil dadurch ein kulturelles und medizinisches Modell befördert wird, das auf eine kaum noch beherrschbare schiefe Bahn führen kann."

Die Erklärung wurde auch von der Italienischen Bischofskonferenz CEI verbreitet, die mit mehr als 200 Mitgliedern die größte in Europa ist. Weiter heißt es darin, die Menschenwürde sei nun weniger geschützt als zuvor. Besorgt sei man vor allem mit Blick auf ältere, schwache und alleinstehende Menschen, die nicht auf menschliche Unterstützung in ihrem Umfeld zählen könnten.


"Situationen werden sich ausweiten"

Moraglia erklärte, es sei offensichtlich, dass die Situationen, in denen ein assistierter Suizid zugelassen werde, sich immer weiter ausdehnen würden. Es gebe kein objektives Kriterium dafür, wann ein Leiden unerträglich sei, so der Patriarch weiter. Er hoffe, dass es für das medizinische Personal die Möglichkeit geben werde, sich unter Berufung auf ihr Gewissen der Beihilfe zum Suizid zu verweigern.

Das Regionalparlament von Venedig hatte am Mittwochabend mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln ein Gesetz verabschiedet, wonach in der Region unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe zum Suizid erlaubt ist. Es war das erste Mal, dass eine Region, die von einer Mitte-Rechts-Mehrheit regiert wird, ein solches Gesetz verabschiedete. Einer der prominentesten Befürworter war der langjährige Regionalpräsident Luca Zaia (2010-2025), der zum liberalen Flügel in der rechten Partei Lega gehört.

Vierte Region mit Liberalisierung

In den zurückliegenden Monaten hatten bereits die von linken Koalitionen regierten Regionen Toskana, Sardinien und Emilia-Romagna die Sterbehilfe liberalisiert. Ob die Regionen dazu befugt sind, ist rechtlich umstritten.

Das italienische Verfassungsgericht, die "Consulta", hatte 2019 einige Bestimmungen des nationalen Strafrechts zum assistierten Suizid für verfassungswidrig erklärt. Seither steht das Parlament in Rom vor der Aufgabe, die Frage des assistierten Suizids verfassungskonform zu regeln. Bislang gibt es kein derartiges Gesetz auf nationaler Ebene.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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