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| ![]() Indien: Bischöfe wollen umstrittenes Anti-Konversionsgesetz kippenvor 3 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Oberster Gerichtshof nimmt Antrag zur Prüfung von Gesetz in Rajasthan an - Kirchenvertreter warnen vor Einschränkungen der Religionsfreiheit und möglichem Missbrauch des Gesetzes gegen Minderheiten Neu-Delhi/Rom (kath.net/KAP) Der Oberste Gerichtshof Indiens prüft eine Klage der katholischen Bischofskonferenz von Indien gegen ein neues Anti-Konversionsgesetz im Bundesstaat Rajasthan. Das berichtete Vatican News am Mittwoch. Kirchenvertreter argumentieren, das im September beschlossene Gesetz verstoße gegen die Verfassung, die das Recht auf freie Religionswahl und Religionsausübung garantiere. Rajasthan ist der zwölfte Bundesstaat Indiens, der ein solches "Gesetz zum Verbot der unrechtmäßigen religiösen Konversion" erlassen hat. Das Gesetz sieht harte Strafen vor: Personen, die Minderjährige, Frauen, Menschen mit Behinderung oder Mitglieder niederer Kasten und Stammesgemeinschaften zur Konversion bewegen, drohen bis zu 20 Jahre Haft und eine Geldstrafe von einer Million Indischen Rupien (etwa 9.500 Euro). Bei illegalen Massenkonversionen können lebenslange Haftstrafen und Geldbußen von 2,5 Millionen Rupien verhängt werden. Bischofskonferenz-Sprecher Robinson Rodrigues sprach von einem "Affront gegen die Religionsfreiheit und die persönliche Freiheit". Er warnte, das Gesetz werde zu einem "Instrument, um Minderheitengemeinschaften, insbesondere Christen, durch falsche Anschuldigungen der religiösen Konversion ins Visier zu nehmen". Ein weiterer gravierender Mangel sei die Umkehr der Beweislast: Das Gesetz verlange von der angeklagten Person, ihre Unschuld zu beweisen, statt vom Ankläger, die Schuld nachzuweisen. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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