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Indien: Bischöfe wollen umstrittenes Anti-Konversionsgesetz kippen

12. Dezember 2025 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Oberster Gerichtshof nimmt Antrag zur Prüfung von Gesetz in Rajasthan an - Kirchenvertreter warnen vor Einschränkungen der Religionsfreiheit und möglichem Missbrauch des Gesetzes gegen Minderheiten


Neu-Delhi/Rom (kath.net/KAP) Der Oberste Gerichtshof Indiens prüft eine Klage der katholischen Bischofskonferenz von Indien gegen ein neues Anti-Konversionsgesetz im Bundesstaat Rajasthan. Das berichtete Vatican News am Mittwoch. Kirchenvertreter argumentieren, das im September beschlossene Gesetz verstoße gegen die Verfassung, die das Recht auf freie Religionswahl und Religionsausübung garantiere.

Rajasthan ist der zwölfte Bundesstaat Indiens, der ein solches "Gesetz zum Verbot der unrechtmäßigen religiösen Konversion" erlassen hat. Das Gesetz sieht harte Strafen vor: Personen, die Minderjährige, Frauen, Menschen mit Behinderung oder Mitglieder niederer Kasten und Stammesgemeinschaften zur Konversion bewegen, drohen bis zu 20 Jahre Haft und eine Geldstrafe von einer Million Indischen Rupien (etwa 9.500 Euro). Bei illegalen Massenkonversionen können lebenslange Haftstrafen und Geldbußen von 2,5 Millionen Rupien verhängt werden.

Die Ordensfrau und Juristin Sayujya Bindhu von der Rechtsabteilung der Bischofskonferenz kritisiert, dass Begriffe wie "Anreiz" und "Zwang" im Gesetz unklar seien und als Waffe gegen Christen und ihre Institutionen verwendet werden könnten. Sie befürchtet, dass selbst karitative Handlungen als Konversionsversuch ausgelegt werden könnten. "Selbst die Aufnahme eines Kindes aus armen Verhältnissen in eine Schule oder die medizinische Versorgung kranker Menschen in einem Krankenhaus kann als Fall von 'Anreiz' zur religiösen Konversion fehlinterpretiert werden", erklärte Bindhu laut Vatican News.


Bischofskonferenz-Sprecher Robinson Rodrigues sprach von einem "Affront gegen die Religionsfreiheit und die persönliche Freiheit". Er warnte, das Gesetz werde zu einem "Instrument, um Minderheitengemeinschaften, insbesondere Christen, durch falsche Anschuldigungen der religiösen Konversion ins Visier zu nehmen". Ein weiterer gravierender Mangel sei die Umkehr der Beweislast: Das Gesetz verlange von der angeklagten Person, ihre Unschuld zu beweisen, statt vom Ankläger, die Schuld nachzuweisen.

Der Oberste Gerichtshof prüft bereits mehrere Klagen gegen Anti-Konversionsgesetze in anderen indischen Bundesstaaten wie Uttar Pradesh, Madhya Pradesh, Haryana und Karnataka. Christen machen etwas mehr als 2 Prozent der mehr als 1,4 Milliarden Einwohner Indiens aus.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Versusdeum 12. Dezember 2025 
 

Die sexuelle Orientierung ist ja sowieso nicht vorgegeben,

nicht einmal das Geschlecht, behauptet jedenfalls die Gender-Ideologie. Alsodarf sich auch jemand mit homosexuellen Neigungen selbstverständlich dazu entschließen, nicht homosexuell leben zu müssen und dabei Hilfe suchen dürfen.
Dass die These der Gender-Ideologie zu 100% der Kernthese der Homo-Ideologie widerspricht, dass Homosexualität zu 100% angeboren sei, bedeutet, dass sich beide Seiten irren können, eine Seite aber sogar irren muss. Linkswoke Ideologien widersprechen sich ganz offen - und keiner merkt's bzw. wagt, es auszusprechen.


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 SalvatoreMio 12. Dezember 2025 
 

Aufmerksame indische Bischöfe!

Sehr gut, das die Bischöfe hellwach sind und Ihre Mission- und Hirtenaufgabe ernst nehmen. Das braucht gewiss auch Mut, wenn in diesem Kontinent kaum mehr als 2% Christen sind und der größere Teil womöglich eher im Süden heimisch ist. - Indien ist keineswegs so tolerant, wie es uns oft vorgegaukelt wurde, sondern sehr unterschiedlich. Hindu-Führer mögen es gar nicht, wenn Christen caritativ aktiv sind, weil es deren religiösem Verständnis widerspricht und sie es als "Abwerbung" betrachten. - Mögen die Bischöfe Erfolg haben!


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