![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() USA: Lebensschützer befürchten Ausweitung von Abtreibungsmöglichkeitenvor 17 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung Linke Politiker gewinnen Wahlen in den Bundesstaaten Virginia und New Jersey. Richmond/Trenton (kath.net/LifeNews/jg) In Virginia hat Abigail Spanberger die Gouverneurswahl für sich entschieden. Gouverneur Glenn Youngkin, der noch bis 1. Januar im Amt ist und nicht mehr zur Wahl stand, galt als Lebensschützer. Im Abgeordnetenhaus des Bundesstaats konnten die Demokraten ihre Mehrheit sogar ausbauen. Lebensschützer befürchten nun, dass in der neuen politischen Situation die Abtreibung weiter erleichtert und die Initiative für die Verankerung eines „Rechts auf Abtreibung“ in der Verfassung des Bundesstaates vorangetrieben wird. In Virginia ist Abtreibung bis Ende des zweiten Trimesters legal möglich. Ab der 27. Schwangerschaftswoche sind Abtreibungen legal, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist. Jay Jones, der neu gewählte Attorney General, hat im Wahlkampf angekündigt, dass Virginia ein „Abtreibungs-Bundesstaat“ bleiben wird. Abigail Spanberger teilt diese Position, auch wenn sie als Politikerin der Mitte gilt. In New Jersey befürchten Lebensschützer ebenfalls die Ausweitung von Möglichkeiten zur Spätabtreibung. Die gewählte Gouverneurin Sherrill hat als Abgeordnete im Repräsentantenhaus gegen ein Gesetz gestimmt, welches die medizinische Versorgung von Babys sicherstellen soll, die ihre Abtreibung überleben. In New Jersey sind Abtreibungen bis zur Geburt legal. Spätabtreibungen werden aber nur von wenigen Abtreibungskliniken durchgeführt.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||