Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Brötchentüten für die Demokratie
  13. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  14. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  15. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung

Deutschland: Rot-grünes Gesetzesvorhaben zur Abtreibung ist gescheitert

11. Februar 2025 in Prolife, 19 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gute Nachrichten für das Lebenrecht von Kindern im Mutterleib: Die Pläne, die sogenannte „Legalisierung“ der Abtreibung noch vor den Bundestagswahlen in Torschlusspanik durchzudrücken, sind gescheitert! Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Ein Gesetzesvorhaben zur sogenannten „Legalisierung“ der Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 10.2.2025 entschieden, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dies wurde möglich nicht zuletzt durch den Widerstand von CDU/CSU sowie der FDP. Diese sogenannte „Legalisierung“ hätte ein völlig straf- und bedenkenfreies Töten von Kindern bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht. Zwar wäre die Beratungspflicht aufrecht erhalten worden, aber die drei Tage Bedenkzeit, die nach aktueller gesetzlicher Lage vorgeschrieben sind, um das Kind möglichst zu schützen, wären entfallen.


CDU-Rechtspolitiker Günter Krings bezeichnete den nun abgelehnten Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen als „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, so die ARD.

SPD und Grüne, die diesen Gesetzentwurf gepusht hatten und dabei oft nur einseitig von den Selbstbestimmungsrechten der Frauen, nicht aber vom Lebensrecht der zur Tötung freigegebenen Kinder gesprochen hatten, zeigten sich gemäß Darstellung der ARD enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erdreisten sich in einem Statement sogar zu der Behauptung, dies sei „ein fatales Signal für unsere Demokratie“.

Nach Einschätzung der Tagesschau werde es nun „vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags … keine Gesetzesänderung mehr geben“. Wie inzwischen weithin üblich ist im ARD-Bericht das Wort „Kind“ kein einziges Mal zu finden. Auch wird nicht erwähnt, dass es im Kern um die Abwägung von Rechtsgütern geht: dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gegen das Lebensrecht ihres Kindes.

Die derzeitige gesetzliche Lage in Deutschland ermöglicht die straffreie Tötung von etwa 100.000 Kindern pro Jahr vor ihrer Geburt. Das ist zumindest die offizielle Zahl, vermutlich muss man zusätzlich noch eine Dunkelziffer vermuten. Mit dieser bleibend hohen Zahl kann der Sinn des §218 StGB - der bestmögliche Schutz von ungeborenen Kindern - als klar verfehlt eingestuft werden.

Eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung würde allerdings zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung des rechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder führen, so dass selbst aktive Lebensschützer dazu raten, in den aktuellen politischen Mehrheiten die § 218 StGB-Regelung möglichst nicht anzutasten.

Um eine echte gesetzliche Verbesserung für das volle Lebensrecht ungeborener Kinder kann man derzeit in Deutschland nur beten sowie bei Lebensschutzorganisationen mitarbeiten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  12. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  13. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz