Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  2. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  3. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  4. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  5. Leo XIV. empfing erstmals den DBK-Vorsitzenden Bischof Bätzing
  6. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  7. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  8. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  9. Ich fühlte mich endlich zu Hause!“
  10. Dokumentationsstelle: Islamistischer Einfluss in Österreich nimmt zu
  11. Theologen: Konzil von Nizäa nach 1.700 Jahren weiter aktuell
  12. Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht
  13. Den tradierten Glauben demütig anbieten
  14. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  15. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen

"Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist großteils erlaubt"

20. Jänner 2025 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der deutsche Verfassungsjurist Gerd Morgenthaler warnt vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Mit unklaren Begriffen wie ‚Hass‘ und ‚Hetze‘ würden Menschen eingeschüchtert.


Siegen (kath.net/jg)
Der deutsche Verfassungsjurist Prof. Dr. Gerd Morgenthaler hat in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland gewarnt.

Begriffe wie Hass und Hetze, würden „als Hebel benutzt, um Maßnahmen zu ergreifen, die Meinungsfreiheit einzuschränken“, sagt er wörtlich. Auf dieser Grundlage würden Hausdurchsuchungen aufgrund von Lappalien durchgeführt, kritisiert er. Dies dürfe nicht akzeptiert werden. Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiere die Meinungsfreiheit. Die Grenzen seien dort klar gezogen: Recht der persönlichen Ehre, Schutz der Jugend und die allgemeinen Gesetze.

Diese Gesetze müssten klar formuliert sein, damit Grenzen der Meinungsfreiheit für jedermann deutlich erkennbar seien. Die häufig gebrauchten Begriffe „Hass“ und „Hetze“ seien „keine Rechtsbegriffe wie Beleidigung oder üble Nachrede“, betont Morgenthaler. Die letztgenannten Begriffe seien zwar an sich auch sehr unbestimmt, durch die Rechtsprechung aber weitgehend präzisiert worden. Wörtlich sagt Morgenthaler: „Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt.“


Ebenso unbestimmte Begriffe seien „rechts“ und „rechtsextrem“. Deren Bestimmung sei eine geisteswissenschaftliche Aufgabe, keine juristische. Daraus könne man für ein Verbotsverfahren oder sonstige staatliche Eingriffe wie Beobachtung durch den Verfassungsschutz keine Rechtsfolgen ableiten, betont Morgenthaler.

Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, welcher die Volksverhetzung betrifft, sei in den letzten Jahren um neue Tatbestände erweitert worden. Viele Strafrechtler würden dies kritisch sehen, weil die Tatbestände unbestimmt gefasst seien und außerdem eine Tendenz zur Einschränkung der Möglichkeit öffentlicher Diskussionen in sich bergen.

Auch die Strafbarkeit der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (Paragraf 188) ist ausgeweitet worden, sagt Morgenthaler. Früher habe er nur die Behauptung falscher Fakten umfasst, mittlerweile seien auch Beleidigungstatbestände aufgenommen worden, also Werturteile.

In diesem Zusammenhang sei auch die Praxis bedenklich, die sich etabliert habe. Es gebe Hausdurchsuchungen wegen Internet-Posts. Morgenthaler sieht das kritisch: „Was soll eine Hausdurchsuchung bringen, wenn jemand einen Post weiterleitet? Was will man da beschlagnahmen? Das dient einzig und allein der Einschüchterung“, merkt er an.

Politiker müssten es sich seiner Ansicht nach gefallen lassen, „scharf und polemisch kritisiert zu werden“. Auch delegitimierende Aussagen seien legal. Das habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt, betont er.

Im Rahmen der Meinungsfreiheit sei es selbstverständlich erlaubt, die Repräsentanten des Staates zu delegitimieren, indem man ihre Politik lächerlich mache und versuche, die Politiker bloßzustellen. Es sei Hauptaufgabe der Opposition, die Regierung schlecht dastehen zu lassen, damit es zu einem Regierungswechsel komme.

Man dürfe auch den Staat als solchen kritisieren oder die Verfassung als solche, einschließlich ihrer Grundprinzipien. Die Grenze werde erst überschritten, wenn man nachweisbar darauf aus sei, die Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, sagt Morgenthaler.

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Siegen. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Verfassungsrechts (Freiheitsgrundrechte, Rechtsstaat, Nachhaltigkeit) und der europäischen Integration (Krisen, Zukunftsperspektiven).


Link zum Interview mit Prof. Dr. Gerd Morgenthaler in der Neuen Zürcher Zeitung: «Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt»: Juraprofessor warnt vor staatlicher Einschüchterung

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  4. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  5. Leo XIV. empfing erstmals den DBK-Vorsitzenden Bischof Bätzing
  6. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  7. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  8. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  9. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  10. Wer hat Angst vor großen Wundern?
  11. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  12. Bischof Fernandes: Schwerpunkte sind Evangelisation und Berufungen
  13. Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht
  14. Klima-Terroristen verüben Anschlag auf Basilika Sagrada Familia in Barcelona
  15. Theologen: Konzil von Nizäa nach 1.700 Jahren weiter aktuell

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz