Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  5. Die Krise des Bischofsamtes
  6. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  7. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  8. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  11. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  12. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  13. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  14. Der Realismus der Barmherzigkeit
  15. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung

"Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist großteils erlaubt"

20. Jänner 2025 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der deutsche Verfassungsjurist Gerd Morgenthaler warnt vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Mit unklaren Begriffen wie ‚Hass‘ und ‚Hetze‘ würden Menschen eingeschüchtert.


Siegen (kath.net/jg)
Der deutsche Verfassungsjurist Prof. Dr. Gerd Morgenthaler hat in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland gewarnt.

Begriffe wie Hass und Hetze, würden „als Hebel benutzt, um Maßnahmen zu ergreifen, die Meinungsfreiheit einzuschränken“, sagt er wörtlich. Auf dieser Grundlage würden Hausdurchsuchungen aufgrund von Lappalien durchgeführt, kritisiert er. Dies dürfe nicht akzeptiert werden. Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiere die Meinungsfreiheit. Die Grenzen seien dort klar gezogen: Recht der persönlichen Ehre, Schutz der Jugend und die allgemeinen Gesetze.

Diese Gesetze müssten klar formuliert sein, damit Grenzen der Meinungsfreiheit für jedermann deutlich erkennbar seien. Die häufig gebrauchten Begriffe „Hass“ und „Hetze“ seien „keine Rechtsbegriffe wie Beleidigung oder üble Nachrede“, betont Morgenthaler. Die letztgenannten Begriffe seien zwar an sich auch sehr unbestimmt, durch die Rechtsprechung aber weitgehend präzisiert worden. Wörtlich sagt Morgenthaler: „Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt.“


Ebenso unbestimmte Begriffe seien „rechts“ und „rechtsextrem“. Deren Bestimmung sei eine geisteswissenschaftliche Aufgabe, keine juristische. Daraus könne man für ein Verbotsverfahren oder sonstige staatliche Eingriffe wie Beobachtung durch den Verfassungsschutz keine Rechtsfolgen ableiten, betont Morgenthaler.

Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, welcher die Volksverhetzung betrifft, sei in den letzten Jahren um neue Tatbestände erweitert worden. Viele Strafrechtler würden dies kritisch sehen, weil die Tatbestände unbestimmt gefasst seien und außerdem eine Tendenz zur Einschränkung der Möglichkeit öffentlicher Diskussionen in sich bergen.

Auch die Strafbarkeit der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (Paragraf 188) ist ausgeweitet worden, sagt Morgenthaler. Früher habe er nur die Behauptung falscher Fakten umfasst, mittlerweile seien auch Beleidigungstatbestände aufgenommen worden, also Werturteile.

In diesem Zusammenhang sei auch die Praxis bedenklich, die sich etabliert habe. Es gebe Hausdurchsuchungen wegen Internet-Posts. Morgenthaler sieht das kritisch: „Was soll eine Hausdurchsuchung bringen, wenn jemand einen Post weiterleitet? Was will man da beschlagnahmen? Das dient einzig und allein der Einschüchterung“, merkt er an.

Politiker müssten es sich seiner Ansicht nach gefallen lassen, „scharf und polemisch kritisiert zu werden“. Auch delegitimierende Aussagen seien legal. Das habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt, betont er.

Im Rahmen der Meinungsfreiheit sei es selbstverständlich erlaubt, die Repräsentanten des Staates zu delegitimieren, indem man ihre Politik lächerlich mache und versuche, die Politiker bloßzustellen. Es sei Hauptaufgabe der Opposition, die Regierung schlecht dastehen zu lassen, damit es zu einem Regierungswechsel komme.

Man dürfe auch den Staat als solchen kritisieren oder die Verfassung als solche, einschließlich ihrer Grundprinzipien. Die Grenze werde erst überschritten, wenn man nachweisbar darauf aus sei, die Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, sagt Morgenthaler.

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Siegen. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Verfassungsrechts (Freiheitsgrundrechte, Rechtsstaat, Nachhaltigkeit) und der europäischen Integration (Krisen, Zukunftsperspektiven).


Link zum Interview mit Prof. Dr. Gerd Morgenthaler in der Neuen Zürcher Zeitung: «Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt»: Juraprofessor warnt vor staatlicher Einschüchterung

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Haltet das Fenster zur Unendlichkeit offen! Eine Gemeinschaft, die aus dem Evangelium lebt
  4. Der Realismus der Barmherzigkeit
  5. Mexiko: Gedenkfeier zum 100. Todestag der ersten Cristero-Märtyrer
  6. Babyboom auf einer US-Entbindungsstation: 17 Krankenschwestern erwarten zeitgleich Nachwuchs
  7. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  8. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung
  9. Die Krise des Bischofsamtes
  10. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  11. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  12. Slowakei und Polen planen gemeinsamen Johannes-Paul-II.-Pilgerweg
  13. „Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in der Geschichte keine vergleichbare Institution“
  14. USA: Priester-Boom und Neueröffnung eines Philipp-Neri-Seminars in Kansas
  15. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz