Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  7. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  8. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  9. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  10. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  11. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  12. R.I.P. Martin Lohmann
  13. "Hassprediger und Hofnarr"
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...

Frankreich öffnet Weg für sogenannte „garantierte Freiheit der Frau auf Abtreibung“

29. Februar 2024 in Prolife, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Senat öffnet Weg für Verfassungsänderung – Zustimmung des Kongresses steht noch aus – 2023 gab es in Frankreich bereits 250.000 Abtreibungen


Paris (kath.net/pl) Die sogenannte „garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“ soll nach Wunsch des französischen Senates in die Verfassung aufgenommen werden, entschied der Senat am gestrigen Mittwoch. Die Zustimmung des Kongresses durch eine Drei-Fünftel-Mehrheit steht noch aus, gilt aber als sicher. Staatspräsident Emmanuel Macron, der als starker Befürworter der Abtreibung gilt, hat angekündigt, die entsprechende Senatssitzung bereits auf den kommenden Montag anzuberaumen. In Frankreich ist die Tötung des eigenen Kindes erlaubt bis zu 14. Schwangerschaftswoche. Der Begriff „RECHT auf Abtreibung“ wurde vermieden.


Lebensschützer wie die „Alliance Vita“ befürchten, dass durch diese Entscheidung „andere Freiheiten“ in der Verfassung ernsthaft bedroht werden. Sie warnen, dass dies „letztendlich“ den Weg für eine „Abschaffung der Gewissensklausel vom medizinischen Personal bei Abtreibungen durch den Gesetzgeber oder sogar [für eine Abschaffung] von Fristen, die Abtreibungen begrenzen, ebnen wird“.

Wie üblich werden in Frankreich und im deutschsprachigen Raum in Pressedarstellungen diese Entwicklung mehrheitlich bejubelt, Einwände von Kritikern werden abwertende eingefärbt oder sogar überhaupt nicht berichtet.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  4. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  7. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  8. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  11. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  12. "Hassprediger und Hofnarr"
  13. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. "Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz