Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  6. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  7. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  8. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  9. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  10. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  11. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  12. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  13. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  14. R.I.P. Dolly Parton
  15. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz

Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.


Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  3. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  4. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  5. Erfrischung für Rom: Als ein Papst die Piazza Navona unter Wasser setzte
  6. Polnische Salvatorianer boten Workshop für Ministrantendienst im klassischen Ritus an
  7. Irland: 30 Prozent Rückgang bei katholischen Taufen in zehn Jahren
  8. Ein Wunder der Vorsehung
  9. Die Krise des Bischofsamtes
  10. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  11. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  12. Slowakei und Polen planen gemeinsamen Johannes-Paul-II.-Pilgerweg
  13. „Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in der Geschichte keine vergleichbare Institution“
  14. USA: Priester-Boom und Neueröffnung eines Philipp-Neri-Seminars in Kansas
  15. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz