Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  2. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  3. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  4. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  5. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  6. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  7. Frankreich: Comeback der Beichte?
  8. Forscher warnen vor früher Smartphone-Nutzung von Kindern
  9. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  10. „Catholic priest. Ask me anything”
  11. Die Morgenröte ohne Schatten
  12. Rome Reports: „Der Countdown für den Einzug von Papst Leo in den Apostolischen Palast läuft“
  13. US-Erzbischof gibt Anweisung, politische Botschaft an Weihnachtskrippe sofort zu entfernen
  14. Kardinal Woelki in Kurienbehörde für Heiligsprechungen berufen
  15. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater

Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.


Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  3. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  4. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  5. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  6. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  7. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  8. Beweise mir das Gegenteil!
  9. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  10. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater
  11. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  12. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  13. Maria Miterlöserin
  14. Kardinal Woelki in Kurienbehörde für Heiligsprechungen berufen
  15. Rome Reports: „Der Countdown für den Einzug von Papst Leo in den Apostolischen Palast läuft“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz