Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  9. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  12. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  13. „Das Ende von Maria 2.0“
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus

Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.


Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  3. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  4. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  5. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  6. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  7. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  8. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  9. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  10. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  11. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  12. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  13. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  14. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  15. Warum der Todestag des Franz von Assisi nicht sein Gedenktag ist

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz