Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland


Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.

Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


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