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Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen gefordert

25. Juni 2023 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Zum bevorstehenden Gesetz zum assistierten Suizid von Bischof Voderholzer.


Regensburg (kath.net/ pdr)
Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen ist es, auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen einen geschützten Raum für das Leben anzubieten. Das fordert Bischof Dr.

Rudolf Voderholzer vor dem Hintergrund des in Berlin kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzes zum assistierten Suizid. Für die katholische Kirche und ihre zahlreichen sozial‐caritativen Einrichtungen konzentriert sich die Frage auf eine so genannte „Schutzraumklausel“.

Hintergrund: 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Sterbehilfe in Deutschland soll gesetzlich neu geregelt werden, eine Entscheidung im Bundestag zum assistierten Suizid könnte es noch vor der Sommerpause geben.

Bischof Voderholzer warnt, und betont dabei, dass dies die Haltung der gesamten Deutschen Bischofskonferenz war und bleibt: Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen‐Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen. Niemand verkennt die existentiellen Nöte und die Angst von Menschen vor einem qualvollen und unbegleiteten Sterben. Aber diese Angst kann genommen werden. Die Medizin und die Schmerztherapie sind heute so weit, dass niemand unter unerträglichen Schmerzen leiden muss.


Es liegt, so der Regensburger Bischof, auf der Hand: Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich.

Dieser Druck muss nicht einmal von außen kommen. Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren. Wenn dann kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schützt, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzen, wird die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung.

Katholische Einrichtungen müssen Inseln der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens bleiben

Gemeinsam mit der Bundesleitung des Malteserhilfsdienstes stellt Bischof Dr. Rudolf Voderholzer folgende 3 Punkte klar:

  1. Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen ist es, auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen – nicht nur alter, sondern auch immer mehr junger Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation besonders verletzlich sind, einen geschützten Raum für das Leben anzubieten und zudem in der Gesellschaft für den Schutz des menschlichen Lebens einzutreten. Eine solche Kultur der Lebensbejahung will Menschen in Krisen Lebensperspektiven eröffnen. Wir brauchen eine offene, zugewandte und respektvolle Kommunikation, eine seelsorgliche Begleitung, einen Ausbau von suizidpräventiven Angeboten und Strukturen sowie eine Sensibilisierung, Qualifizierung und Unterstützung der Mitarbeitenden.
  2. Mit dieser Kultur der Lebensbejahung und den Grundsätzen der katholischen Kirche ist eine Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen nicht vereinbar. Dies schließt – nach unserer Überzeugung – die Vorbereitung und die Durchführung eines Suizids durch Mitarbeitende, aber auch jedwede Unterstützung und Duldung einer Suizidassistenz durch Dritte mit ein. Einrichtungen in katholischer Trägerschaft müssen Inseln der Menschlichkeit und der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens bleiben.
  3. Der Deutsche Bundestag will Anfang Juli dieses Jahres über eine gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid entscheiden. Nach derzeitigem Stand wird es keine (zumindest keine umfassende) institutionelle Schutzraumklausel geben, die es allen Trägern auf der Grundlage eines Lebensschutzkonzeptes ermöglicht, nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung des assistierten Suizids in ihren Einrichtungen auszuschließen.

Es entspricht unserem Glauben: nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung von Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten muss ausgeschlossen sein.


Foto: Wolfgangswoche © Jakob Schötz

 


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Lesermeinungen

 lesa 26. Juni 2023 

Schutz vor scheibchenweisen Zugeständnissen an die Barbarei, ans Umbringen

Jeder Mensch ist von Gott gekannt und geliebt. Jeder ist von Gott gewollt. Jeder ist , Bild Gottes. Darin besteht nun erst die tiefere und größere Einheit der Menschheit, dass wir alle, dass jeder Mensch, das eine Projekt Gottes erfüllt. darum sagt die Bibel: Wer sich am Menschen vergreift, der vergreift sich an Gottes Eigentum. (Gen 9, 5) Menschliches Leben steht unter dem besonderen Schutz Gottes, weil jeder Mensch … Gottes Atem in sich trägt, Gottes Bild ist. (Josef Ratzinger.)

Dies ist der tiefste Grund für die Unverletzlichkeit der Menschen-würde, und darauf steht letzten Endes jede Zivilisation. Wo der Mensch nicht mehr so als unter Gott stehend, Gottes Atem in sich tragend, gesehen wird, da fangen die Überlegungen an, ihn nach seinem Nutzwert zu betrachten. Da tritt die Barbarei hervor, die die Würde des Menschen zertritt. Und umgekehrt: Wo dies da ist, da ist der Rang des Geistigen und des Sittlichen herausgestellt. (J. Ratzinger).


2
 
 girsberg74 25. Juni 2023 
 

Zu diesem allerletzten Absatz darf es keinerlei Abrücken geben, nicht einmal Gespräche.

Zitat:
„Es entspricht unserem Glauben: nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung von Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten muss ausgeschlossen sein.“


2
 
 Benno Faessler-Good 25. Juni 2023 
 

Film «Soylent green» - wird dieser Albtraum Horror wahr?

Zitat Wikipedia:

«… Jahr 2022 … die überleben wollen (heute zunehmend unter seinem Originalnamen Soylent Green bekannt) ist die US-amerikanische Verfilmung des dystopischen Romans New York 1999 von Harry Harrison (1966), der insbesondere die Verteilungsgerechtigkeit in einem überbevölkerten New York der Zukunft thematisiert.

Der Science-Fiction-Film entstand 1973 unter der Regie von Richard Fleischer und gilt mittlerweile als Genre-Klassiker.

Charlton Heston spielt einen Polizisten in New York im Jahr 2022, der einem ungeheuerlichen Geheimnis auf die Spur kommt. Für Edward G. Robinson (1893–1973), der die Rolle des Solomon „Sol“ Roth übernahm, war es die letzte Filmrolle.

Mögliche Folgen exzessiver Nutzung endlicher Ressourcen, Umweltverschmutzung, Klimawandel und Überbevölkerung werden in einem Zukunftsszenario thematisiert. Der Film erschien ein Jahr nach dem Bericht Die Grenzen des Wachstums des Club of Rome und gehört somit zu den ersten Ökodystopien."


3
 
 ceterum censeo 25. Juni 2023 
 

aber, aber

Mitarbeitende??


1
 
 je suis 25. Juni 2023 

EINE SCHRECKLICHE VISION:

In 20/30 Jahren wird es so sein, dass Kranke, Pflegebedürftige und Nichtarbeitsfähige eine Einladung ihrer Krankenkasse od. Rentenkasse zu einem einwöchigen Superurlaub bekommen, an dessem Ende der "Heilsame Trank" steht, der alle Probleme löst, einschliesslich der allumfassenden "Transformation".
Ob im Frieden oder im Krieg, ob gewollt oder ungewollt - TÖTEN BLEIBT TÖTEN!
(Leserbrief zum Titel: Die Freiheit, sich beim Tod helfen zu lassen / WELT online, 24.06.2023)


3
 
 Benno Faessler-Good 25. Juni 2023 
 

Immanuel Kant zitieren fällt mir schwer – Ich weiss nicht warum!

In diesem Fall kann ich Kant zustimmen - Ich weiss nicht warum!

So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:

«Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Der Schuh hat dann einen Wert. Wenn der Schuh kaputt ist, hat er keinen Wert mehr.

Bei Menschen ist das anders:

Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann.
Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde.

Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist."

Darum sagt Kant:

"Alles hat einen Wert, der Mensch aber hat eine Würde.»

Ein interessanter Link mit einem Bild, das mehr als 1000 Worte aussagt:

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236724/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar/


3
 
 Benno Faessler-Good 25. Juni 2023 
 

Verstösst dieses Gesetz nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit?

Zitat:

«Es liegt, so der Regensburger Bischof, auf der Hand: Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich.»

Können Katholiken gezwungen werden dieses Gesetzt aktiv umzusetzen?

Wenn ja, dieses Gesetz erinnert mich an finstere Zeit als Christen gezwungen wurden, den Glauben an Gott zu verwerfen und einen, Pardon, einem Götzen einen Eid auf Gehorsam zu Leisten!

Zitat aus dem Grundgesetz, Artikel 1:

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."


4
 
 bibelfreund 25. Juni 2023 
 

Viel spaß

Wenn es nicht so ernst wäre: in einem Bayern, das von der Regenbogen-CSU regiert wird, kann er lange drauf warteten. Mit einem Söder an der Spitze, der sich mit Klima-Klebe-Kindern anbiedernd duzt und die Staatskanzlei zu einem Queeren-Fahnenmeer macht, ist von Lebensschutz und Lebensrecht keinen rede mehr. Das Wahlprogramm von CDU/CSU enthielt letztesmal erstmals in der Geschichte keine Silbe mehr zu Lebensschutz. Die einzige Partei, die das noch benennt, soll laut Söders Entourage verboten werden…. Also viel Spaß….


5
 

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