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Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen gefordert

25. Juni 2023 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Zum bevorstehenden Gesetz zum assistierten Suizid von Bischof Voderholzer.


Regensburg (kath.net/ pdr)
Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen ist es, auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen einen geschützten Raum für das Leben anzubieten. Das fordert Bischof Dr.

Rudolf Voderholzer vor dem Hintergrund des in Berlin kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzes zum assistierten Suizid. Für die katholische Kirche und ihre zahlreichen sozial‐caritativen Einrichtungen konzentriert sich die Frage auf eine so genannte „Schutzraumklausel“.

Hintergrund: 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Sterbehilfe in Deutschland soll gesetzlich neu geregelt werden, eine Entscheidung im Bundestag zum assistierten Suizid könnte es noch vor der Sommerpause geben.

Bischof Voderholzer warnt, und betont dabei, dass dies die Haltung der gesamten Deutschen Bischofskonferenz war und bleibt: Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen‐Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen. Niemand verkennt die existentiellen Nöte und die Angst von Menschen vor einem qualvollen und unbegleiteten Sterben. Aber diese Angst kann genommen werden. Die Medizin und die Schmerztherapie sind heute so weit, dass niemand unter unerträglichen Schmerzen leiden muss.


Es liegt, so der Regensburger Bischof, auf der Hand: Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich.

Dieser Druck muss nicht einmal von außen kommen. Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren. Wenn dann kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schützt, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzen, wird die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung.

Katholische Einrichtungen müssen Inseln der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens bleiben

Gemeinsam mit der Bundesleitung des Malteserhilfsdienstes stellt Bischof Dr. Rudolf Voderholzer folgende 3 Punkte klar:

  1. Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen ist es, auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen – nicht nur alter, sondern auch immer mehr junger Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation besonders verletzlich sind, einen geschützten Raum für das Leben anzubieten und zudem in der Gesellschaft für den Schutz des menschlichen Lebens einzutreten. Eine solche Kultur der Lebensbejahung will Menschen in Krisen Lebensperspektiven eröffnen. Wir brauchen eine offene, zugewandte und respektvolle Kommunikation, eine seelsorgliche Begleitung, einen Ausbau von suizidpräventiven Angeboten und Strukturen sowie eine Sensibilisierung, Qualifizierung und Unterstützung der Mitarbeitenden.
  2. Mit dieser Kultur der Lebensbejahung und den Grundsätzen der katholischen Kirche ist eine Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen nicht vereinbar. Dies schließt – nach unserer Überzeugung – die Vorbereitung und die Durchführung eines Suizids durch Mitarbeitende, aber auch jedwede Unterstützung und Duldung einer Suizidassistenz durch Dritte mit ein. Einrichtungen in katholischer Trägerschaft müssen Inseln der Menschlichkeit und der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens bleiben.
  3. Der Deutsche Bundestag will Anfang Juli dieses Jahres über eine gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid entscheiden. Nach derzeitigem Stand wird es keine (zumindest keine umfassende) institutionelle Schutzraumklausel geben, die es allen Trägern auf der Grundlage eines Lebensschutzkonzeptes ermöglicht, nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung des assistierten Suizids in ihren Einrichtungen auszuschließen.

Es entspricht unserem Glauben: nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung von Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten muss ausgeschlossen sein.


Foto: Wolfgangswoche © Jakob Schötz

 


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