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| ![]() Zahl der Papstwähler schrumpft: Purpur-Dämmerung im Vatikan11. Juni 2023 in Weltkirche, 20 Lesermeinungen Es ist ein andauernder Wettlauf gegen Alter und Tod: Nur bis zu ihrem 80. Geburtstag dürfen Kardinäle an einem Konklave teilnehmen - Die Weltkirche benötigt also bald wieder neue Mitglieder im Kardinalskollegium. Vatikanstadt (kath.net/ KAP) Zwei wichtige Zahlen gibt es in diesem Kontext: 80 und 120. Erstere gilt für das Alter der wahlberechtigten Kardinäle. Diese dürfen das 80. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Todes oder Rücktritts des Papstes nicht vollendet haben. 120 hingegen ist die Höchstzahl der Kardinäle, die ihre Stimme für das neue katholische Kirchenoberhaupt abgeben dürfen. Papst Paul VI. (1963-1978) legte diese Zahl 1975 fest, Johannes Paul II. (1978-2005) bestätigte sie 1996. Eine Untergrenze legte keiner der beiden fest. Dass es sich bei der Zahl 120 um eine Art Soll-Regel handelt, könnte aus dem Vorwort von Johannes Paul II. zum Vakanz- und Wahlgesetz herausgelesen werden. Demnach ist die "universale Dimension der Kirche genügend zum Ausdruck gebracht durch das Kollegium der einhundertzwanzig wahlberechtigten Kardinäle, das aus Purpurträgern zusammengesetzt ist, die von allen Teilen der Erde und von den verschiedensten Kulturen kommen". Kardinalskollegium immer internationaler Von den zurzeit lebenden Kardinälen sind 110 von Franziskus ernannt worden. 112 haben die Ehre seinen beiden Vorgängern zu verdanken. Doch trotz aller Ernennungen ist die Zahl der 120 Wähler nicht einfach zu halten. Zum einen erfüllt nicht jeder neu ernannte Kardinal die formalen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Konklave, denn auch über 80-Jährige bekommen den Ehrentitel verliehen. Zum anderen mag das Alter bei Ernennungen in katholischen Kreisen als zwar "noch nicht alt" gelten, überschreitet jedoch häufig das weltliche Pensionsantrittsalter. Todesfälle sorgen also immer wieder dafür, dass der Kreis der Kardinäle kleiner wird. Laut Kirchenrecht darf der Papst frei entscheiden, wem er den Titel verleiht. Voraussetzung für den Kardinalat ist die Priesterweihe, außerdem muss sich der Kandidat in "Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten" auszeichnen. Wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen. Bei letzterer liegt das Mindestalter bei 35 Jahren. Siebe Kardinäle verlieren Wahlrecht Es dürfte für den Papst also wieder an der Zeit sein, sich Gedanken um potenzielle Papstwähler zu machen. Traditionell sind die Wochenenden um das Hochfest Peter und Paul am 29. Juni beliebter Anlass, derlei Personalien zu verkünden. Unter zu großen Druck muss sich der gesundheitlich immer häufiger angeschlagene Franziskus aber nicht setzen. Einer Papstwahl steht auch bei unter 120 Kardinälen nichts im Wege: Der Argentinier Jorge Mario Bergoglio wurde von 115 Kardinälen gewählt. Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
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