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| ![]() Unfassbar: Evangelischer Kirchentag schließt Lebensschützer aus14. März 2023 in Prolife, 11 Lesermeinungen Der Deutsche Evangelische Kirchentag (Fulda) hat drei Lebensrechtsgruppen von der Teilnahme am Kirchentag in Nürnberg ausgeschlossen, darunter auch die Alfa Fulda (kath.net) Der Deutsche Evangelische Kirchentag (Fulda) hat drei Lebensrechtsgruppen von der Teilnahme am Kirchentag in Nürnberg ausgeschlossen. Dies berichtet "idea". Die 3 Gruppe „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA/Fulda), KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren/Chemnitz) und „Hilfe zum Leben“ (Pforzheim) dürfen bei dem Treffen im Juni nicht teilnehmen. Laut der Kirchenleitung wurde die Ablehnung mit "aufgrund ihres Verhaltens" bei vergangenen Kirchentagen begründet, Details dazu gab es nicht. Das "Verbrechen" von Kaleb beim Kirchentag 2019 war offensichtlich, dass diese Gruppe dort kleine Plastik-Modelle eines ungeborenen Kindes verteilt hatten, die die Größe des Embryos in der zehnten Schwangerschaftswoche zeigten. Kein Verständnis für diese Entscheidung gibt es von der ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski (Fulda). Der Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen seiner Existenz sei die Aufgabe aller Christen und des Staates. Es sei "höchst verwunderlich", dass die Leitung des evangelischen Kirchentags beschlossen habe, ausgerechnet die ehrenamtlichen Organisationen auszuschließen, die sich genau dieser Aufgabe verschrieben haben. KALEB-Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte gegenüber IDEA: „Die Wahrheit über die Würde des Menschen kann man nicht aufhalten, wer es versucht, gräbt sich selbst das Wasser ab.“ Ihm tue es weniger um die Einschränkung für KALEB leid, als vielmehr um die Kirche selbst, „die nun nach dem zweiten Glaubensartikel über den Erlöser Jesus Christus auch noch den ersten Glaubensartikel über den Schöpfer aufzugeben scheint“. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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