Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  5. Johannes Hartl: „Junge Menschen fragen wieder nach Gott! Atheismus ist eher für ältere Generation“
  6. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  7. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  8. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  9. Radikale Feministin Michelle Bachelet könnte nächste UN-Generalsekretärin werden
  10. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  11. „Junge Menschen, die zum Glauben zurückkehren, wollen den ‚vollen fetten Glauben‘“
  12. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  13. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  14. Vatikan sagt für September in Rom geplanten Weltkindertag ab
  15. Sieg der „rebellischen Nonnen“

Deutsches Gericht möchte Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI.

28. September 2022 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising


München (kath.net)

Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising. Dies berichten deutsche Medien. Eine Gerichtssprecherin möchte dies innerhalb von vier Wochen bekommen. In der Sache geht es um eine Klage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannesund Schadenersatzpflicht.  Laut "Berchtesgadener Anzeiger" sei es aber unklar, ob sich der emeritierte Papst Benedikt XVI., das Erzbistum München und Freising, dessen früherer Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie der ehemalige Priester Peter H. vor dem Traunsteiner Zivilgericht verantworten müssen.


Die Zeitung betont auch, dass es nicht richtig sei, was z.B. die Süddeutsche Zeitung online berichtet, nämlich, dass das Landgericht ein Vorverfahren eingeleitet habe. Das ganze sei derzeit eine rein "technische Maßnahme", die mit keinerlei inhaltlicher Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht verbunden sei. Der Missbrauch an dem Kläger ist übrigens strafrechtlich verjährt. Mit der Feststellungsklage will der Anwalt erreichen, dass zivilrechtlich geklärt wird, ob er einen Schadensanspruch aus dem erlittenen Unrecht gibt. Es geht um die Frage, ob die Kirche und z.b. das Erzbistum München  konkret eine Mitschuld an den Missbrauchstaten von Peter H. tragen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  4. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  5. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  6. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  7. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  8. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  9. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  10. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  11. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  12. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  13. Britisches Innenministerium stoppt Ermittlungen gegen legale Online-Posts
  14. Terror-Warnung zu Ostern: ISIS ruft zu Anschlägen auf Kirchen und Synagogen auf
  15. 'Tödliche Bedrohung': Bischof Barron warnt vor Kollaps der westlichen Zivilisation

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz