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Kirchenrechtler Thomas Schüller distanziert sich von „BILD“-Berichterstattung

25. August 2022 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Prof. Schüller hat im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln eidesstattliche Versicherung abgegeben und erklärt, dass er sich entgegen der Darstellung der BILD-Zeitung gar nicht zu einem angeblichen Motiv von Kardinal Woelki geäußert hat


Köln (kath.net/pek) Kardinal Rainer Maria Woelki hat den Kirchenrechtler Prof. Schüller aus Münster vor dem Landgericht Köln wegen der BILD-Berichterstattung vom 05.07.2022 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen. BILD hatte am 05.07.22 berichtet, dass Prof. Schüller Herrn Kardinal Woelki unterstellt habe, dass dieser ein Motiv bei einer unterlassenen Meldung im Fall des Priesters Pilz gehabt habe. Die BILD-Mitteilung war – bestätigt durch gerichtlichen Hinweis – als Behauptung zu verstehen, dass Kardinal Woelki sich damit persönlich befasst habe, ob eine unter Kardinal Meisner unterlassene Meldung im Fall Pilz an das Bistum Dresden-Meißen hätte nachgeholt werden müssen und er sich persönlich dagegen entschieden habe.

Da zunächst an der Richtigkeit der BILD-Berichterstattung, Prof. Schüller habe sich wie berichtet zu Kardinal Woelki geäußert, kein Zweifel bestand, wurde ein gerichtliches Verfahren gegen Prof. Schüller eingeleitet. Kardinal Woelki wehrte sich dagegen, dass Prof. Schüller ausweislich der BILD-Berichterstattung eine eigene Befassung des Herrn Kardinal Woelki mit der unter Herrn Kardinal Meisner versäumten Nachmeldung und eine eigene Entscheidung gegen eine solche Befassung behauptet hatte. Herr Kardinal Woelki hat eidesstattlich versichert, dass er sich mit der Frage, ob eine Nachmeldung erfolgt, gar nicht befasst und sich erst recht nicht gegen eine Nachmeldung entschieden hat. Kardinal Woelki legt Wert auf die Feststellung, dass ihm gar nicht bekannt war, dass unter Kardinal Meisner eine Meldung versäumt wurde, so dass er gar keinen Anlass hatte, dazu Entscheidungen zu treffen. Ihm hier ein Versäumnis vorzuwerfen, ist abwegig.


Prof. Schüller hat nun im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und erklärt, dass er sich entgegen der Darstellung der BILD-Zeitung gar nicht zu einem angeblichen Motiv von Kardinal Woelki geäußert hat. Herr Prof. Schüller hat damit bestätigt, dass er entgegen der BILD-Berichterstattung gar nicht behauptet hat, Kardinal Woelki habe sich persönlich mit der Frage der Nachholung der Information befasst und sich dagegen entschieden.

Da sich Herr Prof. Schüller ausweislich seiner eidesstattlichen Versicherung nicht so geäußert hat, wie die BILD dies verbreitet hat, hat sich der Anlass für das Vorgehen gegen Prof. Schüller erledigt. Kardinal Woelki hat darum den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurücknehmen lassen.

Seine Unterlassungsansprüche gegenüber der Verlegerin der BILD-Zeitung (Axel Springer SE) und gegen deren Autor Nikolaus Harbusch verfolgt Herr Kardinal Woelki dagegen weiter. Er hält seine Unterlassungsansprüche gegen die BILD-Berichterstattung auch deshalb aufrecht, weil Prof. Schüller nun eidesstattlich bestätigt, dass die BILD seine Aussagen in einen Kontext gestellt hat, in dem er sich niemals geäußert habe. Daher macht Herr Kardinal Woelki Unterlassungsansprüche gegen BILD auch wegen der Falschbehauptung geltend, Prof. Schüller habe sich zu einem eigenen Motiv Woelkis und damit einer eigenen Befassung mit einer Nachmeldung im Fall Pilz beschäftigt.


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