Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  3. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  4. Der stumme Gott unserer Zeit
  5. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  6. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  7. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  8. Realitätsverlust im Bistum Chur
  9. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  10. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  11. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen
  12. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  13. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  14. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  15. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen

DBK bedauert Bundestagsbeschluss, das Abtreibungswerbeverbot aufzuheben

25. Juni 2022 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Pressesprecher der Bischofskonferenz, Kopp, erinnert auf kath.net-Presseanfrage an den "verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens"


Berlin-Bonn (kath.net/DBK) "Wir bedauern die Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB, die der Deutsche Bundestag heute (24. Juni 2022) beschlossen hat. Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des § 219a StGB sowie eine Überarbeitung des Paragraphen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt. Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient." Das erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf kath.net-Presseanfrage anlässlich der Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB am 24.6.2022 durch den Deutschen Bundestag.


Weiter sagte er: "Die katholische Kirche wird sich auch weiter konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen. Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes. Im Auftrag der Bischöfe bieten die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an. Im Jahr 2020 haben sie an 580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  6. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  10. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  11. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  12. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  13. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  14. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit
  15. Der stumme Gott unserer Zeit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz