Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  5. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  6. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  7. Republik der Dünnhäutigen
  8. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  9. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  12. Thomas von Aquin über Migration
  13. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  14. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  15. Niemand rettet die Welt allein. Nicht einmal Gott will sie allein retten

DBK bedauert Bundestagsbeschluss, das Abtreibungswerbeverbot aufzuheben

25. Juni 2022 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Pressesprecher der Bischofskonferenz, Kopp, erinnert auf kath.net-Presseanfrage an den "verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens"


Berlin-Bonn (kath.net/DBK) "Wir bedauern die Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB, die der Deutsche Bundestag heute (24. Juni 2022) beschlossen hat. Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des § 219a StGB sowie eine Überarbeitung des Paragraphen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt. Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient." Das erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf kath.net-Presseanfrage anlässlich der Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB am 24.6.2022 durch den Deutschen Bundestag.


Weiter sagte er: "Die katholische Kirche wird sich auch weiter konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen. Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes. Im Auftrag der Bischöfe bieten die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an. Im Jahr 2020 haben sie an 580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  5. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  6. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Die Achillesferse des Teufels
  9. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Thomas von Aquin über Migration
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  14. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  15. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz