Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

DBK bedauert Bundestagsbeschluss, das Abtreibungswerbeverbot aufzuheben

25. Juni 2022 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Pressesprecher der Bischofskonferenz, Kopp, erinnert auf kath.net-Presseanfrage an den "verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens"


Berlin-Bonn (kath.net/DBK) "Wir bedauern die Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB, die der Deutsche Bundestag heute (24. Juni 2022) beschlossen hat. Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des § 219a StGB sowie eine Überarbeitung des Paragraphen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt. Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient." Das erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf kath.net-Presseanfrage anlässlich der Aufhebung des spezifischen Werbeverbots nach § 219a StGB am 24.6.2022 durch den Deutschen Bundestag.


Weiter sagte er: "Die katholische Kirche wird sich auch weiter konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen. Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes. Im Auftrag der Bischöfe bieten die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an. Im Jahr 2020 haben sie an 580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Der Bischof und der Denunziant
  4. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  5. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  6. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  7. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  8. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  9. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  10. Neues Eigentümer-Ehepaar lässt Ex-Epstein-Ranch drei Tage lang exorzieren
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  13. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  14. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  15. Passauer Bischof Oster warnt in Altötting vor Verfall des christlichen Menschenbildes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz