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Deutscher Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab24. Juni 2022 in Prolife, 21 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
§ 219a StGB ist gefallen - Die Abtreibungsbefürworter werden sich nun möglicherweise der Abschaffung von § 218 mit voller Kraft zuwenden
Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag den Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, abgeschafft. Für die Streichung des Paragrafen stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, dagegen votierten CDU, CSU und AfD.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, stellte zu dieser Entscheidung gemäß Presseaussendung fest: "Die Abschaffung des Werbeverbotes ist ein Fehler. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Schutz des ungeborenen Lebens im öffentlichen Bewusstsein zu erhalten. Denn das ungeborene Kind besitzt Menschenwürde von Anfang an. Werbung steht dieser Aufgabe ganz offensichtlich entgegen. Wer Werbung erlaubt, der nimmt billigend in Kauf, dass Schwangerschaftsabbrüche als normale medizinische Dienstleistung dargestellt und wahrgenommen werden. Aber das sind sie nicht! Der im Gesetzentwurf enthaltenen Urteilskassation fehlt eine tragfähige Begründung. Wenn die Ampel es zur Regel macht, dass Rechtsänderungen mit der Aufhebung aller Gerichtsurteile nach dem bislang geltenden Recht einhergehen, ist das zugleich ein Schlag ins Gesicht aller Richterinnen und Richter, die vollkommen korrekt an Verfahren mitgewirkt haben. Dies untergräbt letztlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Die Urteilskassation ist gleichheitsrechtlich hochgradig problematisch. Es ist auch widersprüchlich, wenn die Regierung die irreführende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche künftig über das Heilmittelwerbegesetz unter Strafe stellt, gleichzeitig aber sämtliche frühere Urteile aufhebt – also auch die Urteile, die irreführende Werbung betreffen."
Die Christdemokraten für das Leben e.V. in Sachsen (CDL Sachsen) verurteilen die heutige Entscheidung des Bundestages, der mit den Stimmen der Ampelkoalition die Streichung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötung beschlossen hat. Der Landesvorsitzende Daniel Kästner sagte dazu: "Diese Entscheidung war bereits lange vorher absehbar. Angesichts der ideologischen Verbortheit der Ampel-Koalitionsparteien war keinerlei Kompromiss zu erwarten. Insofern ist der Kompromiss-Versuch der CDU/CSU-Fraktion von vorherein aussichtslos gewesen. Wir haben uns an dieser Stelle eine eindeutigere Positionierung für eine dringend notwendige Verbesserung des Schutzes der Kinder im Mutterleib von der CDU/CSU gewünscht." 
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