SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
- IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
- 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
- BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
- Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
- 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
- Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
- Wir können NICHT schweigen!
- Was auch immer Synodalität sein soll
- Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
- Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
- Was eine Messe wiegt
- 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
- Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
- Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
| 
Deutscher Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab24. Juni 2022 in Prolife, 21 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
§ 219a StGB ist gefallen - Die Abtreibungsbefürworter werden sich nun möglicherweise der Abschaffung von § 218 mit voller Kraft zuwenden
Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag den Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, abgeschafft. Für die Streichung des Paragrafen stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, dagegen votierten CDU, CSU und AfD.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, stellte zu dieser Entscheidung gemäß Presseaussendung fest: "Die Abschaffung des Werbeverbotes ist ein Fehler. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Schutz des ungeborenen Lebens im öffentlichen Bewusstsein zu erhalten. Denn das ungeborene Kind besitzt Menschenwürde von Anfang an. Werbung steht dieser Aufgabe ganz offensichtlich entgegen. Wer Werbung erlaubt, der nimmt billigend in Kauf, dass Schwangerschaftsabbrüche als normale medizinische Dienstleistung dargestellt und wahrgenommen werden. Aber das sind sie nicht! Der im Gesetzentwurf enthaltenen Urteilskassation fehlt eine tragfähige Begründung. Wenn die Ampel es zur Regel macht, dass Rechtsänderungen mit der Aufhebung aller Gerichtsurteile nach dem bislang geltenden Recht einhergehen, ist das zugleich ein Schlag ins Gesicht aller Richterinnen und Richter, die vollkommen korrekt an Verfahren mitgewirkt haben. Dies untergräbt letztlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Die Urteilskassation ist gleichheitsrechtlich hochgradig problematisch. Es ist auch widersprüchlich, wenn die Regierung die irreführende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche künftig über das Heilmittelwerbegesetz unter Strafe stellt, gleichzeitig aber sämtliche frühere Urteile aufhebt – also auch die Urteile, die irreführende Werbung betreffen."
Die Christdemokraten für das Leben e.V. in Sachsen (CDL Sachsen) verurteilen die heutige Entscheidung des Bundestages, der mit den Stimmen der Ampelkoalition die Streichung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötung beschlossen hat. Der Landesvorsitzende Daniel Kästner sagte dazu: "Diese Entscheidung war bereits lange vorher absehbar. Angesichts der ideologischen Verbortheit der Ampel-Koalitionsparteien war keinerlei Kompromiss zu erwarten. Insofern ist der Kompromiss-Versuch der CDU/CSU-Fraktion von vorherein aussichtslos gewesen. Wir haben uns an dieser Stelle eine eindeutigere Positionierung für eine dringend notwendige Verbesserung des Schutzes der Kinder im Mutterleib von der CDU/CSU gewünscht." 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 






Top-15meist-gelesen- Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
- Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
- Aktionäre fordern FedEx auf, den Versand von Abtreibungspillen einzustellen
- 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
- Israel: Vikariat ruft drei Jahre nach 7. Oktober zu Versöhnung auf
- Georgien: Kirchen- und Staatsoberhaupt bekräftigen christliche Wurzeln
- Bischofstreffen zu Ehe und Familie will Abschlussbericht publizieren
- Du bist eingeladen – mit deinem ganzen Leben
- Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums
- Erzbischof Randazzo: Synodalität kein Grund, Elemente der kirchlichen Tradition zu verwerfen
- Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
- 'Tatsächlich Gott'
- Wir können NICHT schweigen!
- Marco Rubio in Athen: Ein Aufruf zur Rückbesinnung auf die christlich-abendländischen Wurzeln
- „Warum bin ich Christ“
|