Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  2. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  3. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  4. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  5. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  6. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Leere der kirchlichen Lehre
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  14. Maria, die Mutter des Friedens
  15. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette

Rechtsexperte: Bei Asylgrund Religion die Kirchen stärker einbinden

19. Juni 2022 in Österreich, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wiener Kirchen- und Religionsrechtler Kowatsch: Die Entscheidung der Behörden über die Glaubhaftigkeit von Konversionen durch Wissenstests etc. sind "religionspsychologisch fragwürdig und Ausdruck einer systemimmanenten Hilflosigkeit".


Wien (kath.net/ KAP)

Eine stärkere Einbindung der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie ein größeres Gewicht bei der Beurteilung von Konversionen bzw. dem Faktor Religion von Verfolgungsprognosen im Asylverfahren hat der Wiener Kirchen- und Religionsrechtler Prof. Andreas Kowatsch gefordert. Die Praxis einer Befragung von Asylwerbern in Form von religionsspezifischen Wissenstests sei "religionspsychologisch fragwürdig und Ausdruck einer systemimmanenten Hilflosigkeit", sagte Kowatsch bei einem Vortrag am Wochenende in Wien. "Das Dilemma, dass der Staat bei der Ernsthaftigkeitsprüfung immer hart am Rand des Verstoßes gegen seine weltanschaulich-religiöse Neutralität fährt, könnte entschärft werden, wenn den Aussagen der religionsrechtlichen Kooperationspartner ein größeres Gewicht beigemessen wird".

Kowatsch äußerte sich im Rahmen der von ihm in Kooperation mit dem emeritierten Wiener Religionsrechtler Richard Potz initiierten Tagung "Den Glauben glaubhaft machen. Religiöse Konversion im Asylverfahren", die am Samstag in Wien stattfand. Die Tagung beleuchtete u.a. Fragen des Glaubensbekenntnisses im Asylverfahren und rechtliche Grundsatzfragen etwa zu Glaubwürdigkeitsprüfungen eines religiösen Bekenntnisses durch staatliche Behörden oder Richter.


Vorbehalte gegen die Glaubwürdigkeit kirchlicher Zeugen bzw. Stimmen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit religiöser Konversionen seien jedenfalls nicht berechtigt - vielmehr sollten die Behörden in dieser Frage aus den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre lernen, in denen sich das kirchlich-staatliche Kooperationssystem in Österreich maßgeblich weiterentwickelt habe: In dieser Zeit habe man sich schließlich darauf verständigt, den Erlass und die Einhaltung von Normen im Infektionsschutz bei Gottesdiensten etc. den Religionsgemeinschaften selbst zu übertragen - und dies mit Erfolg. "Im Ergebnis war der Infektionsschutz in den Kirchen in den meisten Phasen der Pandemie den staatlichen Maßnahmen ebenbürtig oder hat diese sogar überboten".

Daher müsse die Frage gestellt werden: "Könnte nicht Ähnliches für das Asylrecht gelten? Die Entscheidung über die Verfolgungsprognose ist ebensowenig eine innere Angelegenheit wie der Erlass von epidemiologischen Maßnahmen. "Wer schließlich, wenn nicht begleitende Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Vertreter der Religionsgemeinschaften hätten besondere Einblicke in das Seelen- und Glaubensleben des jeweiligen Asylwerbers."

Zugleich sprach sich Kowatsch jedoch gegen eine gänzliche Trennung der Sphären bzw. Zuständigkeiten aus: Die Frage, wie wichtig einem Antragsteller ein Leben nach der neuen Religion sei, könne dem Staat nicht verwehrt werden, "da andernfalls die Entscheidung über die Zuerkennung des Asylstatus nicht mehr in der Hand des souveränen Staates läge, der aber in weiterer Folge für den Schutz des Flüchtlings verantwortlich ist."

Fragen nach Weg und Ablauf der Konversion seien daher im Asylverfahren durchaus zulässig; ebenso Fragen, nach dem persönlichen Verortung der Religiosität in der eigenen Biografie und nach der religiösen Praxis. Fragen indes im Stil einer Abfrage von Katechismus-Wissen oder Fragen, "die an ein Bibelquiz erinnern" seien ungeeignet und abzulehnen, so der Religionsrechtler, da sie "über die religiöse Identität des Antragstellers wenig aussagen".

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Experte: Bedrohung durch islamistischen Terror ist "ernst"
  3. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Prophetische Theologie Benedikts XVI., gefunden in Paris
  6. Bei Papst Leos Frankreichreise wird die Hl. Tunika Jesu den 80.000 Jugendlichen gezeigt werden
  7. Gideon Böss: „Warum die Linken wegschauen, wenn Christen verfolgt werden“
  8. Theologen: Der hl. John Henry Newman bleibt für Gewissens- und Glaubensfragen aktuell
  9. … und das Leben der kommenden Welt
  10. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  11. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  12. Warum Sie am 17. September in die Kinos gehen sollten!
  13. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  14. Katholische Gebetsinitiative in den USA: ‚Millions of Monicas‘
  15. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz