Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Der entschärfte Gott
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  7. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  8. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  9. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  10. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  11. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  12. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  13. Realitätsverlust im Bistum Chur
  14. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  15. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!

Oklahoma: erster US-Bundesstaat hat Totalverbot von Abtreibungen eingeführt

27. Mai 2022 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Alle Abtreibungskliniken in Oklahoma haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt, nachdem der Gouverneur voller Freude das Gesetz unterzeichnet hatte.


Oklahoma City (kath.net/mk) Der Gouverneur des US-Bundesstaats Oklahoma, Kevin Stitt, hat ein Gesetz unterzeichnet, das durch seinen hohen Schutz für die Ungeborenen als Meilenstein zu betrachten ist, weil es (bis auf wenige Ausnahmen) Abtreibungen von der Empfängnis an (!) verbietet. Das berichtet LifeNews. Das Gesetz trat unmittelbar nach der Unterzeichnung in Kraft, und alle vier Abtreibungskliniken des Landes haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Der Gouverneur kommentierte: „Ich habe unseren Bürgern versprochen, dass ich als Gouverneur jedes Lebensschutz-Gesetz unterschreiben werde, das auf meinem Schreibtisch landet, und ich bin stolz darauf, dieses Versprechen heute einzulösen. Vom Augenblick der Empfängnis an, wo das Leben beginnt, haben wir als Menschen eine Verantwortung, alles dafür zu tun, um das Leben des Kindes und der Mutter zu schützen.“


In Oklahoma wurden bisher schätzungsweise jährlich etwa 4.000 Kinder abgetrieben. Da die erwartete Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ vom US-Höchstgericht noch aussteht, bedient sich das neue Gesetz eines Mechanismus, der auch schon in Texas und Idaho zur Anwendung kam: Anstatt das staatliche Strafrecht gegen Abtreibungen einzusetzen, werden zivilrechtliche Klagen gegen jeden ermöglicht, der die Abtreibung durchführt, zu ihr anstiftet oder sie irgendwie unterstützt, ausgenommen die Mutter selbst. Den Beklagten drohen Zahlungen von mindestens 10.000 $ pro Abtreibung. Im Unterschied zu den Vorgängergesetzen, die das Abtreibungsverbot erst mit der sechsten Schwangerschaftswoche (wo der Herzschlag erstmals zu hören ist) festlegten, gilt in Oklahoma nun faktisch ein Totalverbot.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Vom Elend der Fürbitten
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  11. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  12. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  13. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  14. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  15. Der entschärfte Gott

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz