Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  7. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  10. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  11. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  12. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette

Oklahoma: erster US-Bundesstaat hat Totalverbot von Abtreibungen eingeführt

27. Mai 2022 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Alle Abtreibungskliniken in Oklahoma haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt, nachdem der Gouverneur voller Freude das Gesetz unterzeichnet hatte.


Oklahoma City (kath.net/mk) Der Gouverneur des US-Bundesstaats Oklahoma, Kevin Stitt, hat ein Gesetz unterzeichnet, das durch seinen hohen Schutz für die Ungeborenen als Meilenstein zu betrachten ist, weil es (bis auf wenige Ausnahmen) Abtreibungen von der Empfängnis an (!) verbietet. Das berichtet LifeNews. Das Gesetz trat unmittelbar nach der Unterzeichnung in Kraft, und alle vier Abtreibungskliniken des Landes haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Der Gouverneur kommentierte: „Ich habe unseren Bürgern versprochen, dass ich als Gouverneur jedes Lebensschutz-Gesetz unterschreiben werde, das auf meinem Schreibtisch landet, und ich bin stolz darauf, dieses Versprechen heute einzulösen. Vom Augenblick der Empfängnis an, wo das Leben beginnt, haben wir als Menschen eine Verantwortung, alles dafür zu tun, um das Leben des Kindes und der Mutter zu schützen.“


In Oklahoma wurden bisher schätzungsweise jährlich etwa 4.000 Kinder abgetrieben. Da die erwartete Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ vom US-Höchstgericht noch aussteht, bedient sich das neue Gesetz eines Mechanismus, der auch schon in Texas und Idaho zur Anwendung kam: Anstatt das staatliche Strafrecht gegen Abtreibungen einzusetzen, werden zivilrechtliche Klagen gegen jeden ermöglicht, der die Abtreibung durchführt, zu ihr anstiftet oder sie irgendwie unterstützt, ausgenommen die Mutter selbst. Den Beklagten drohen Zahlungen von mindestens 10.000 $ pro Abtreibung. Im Unterschied zu den Vorgängergesetzen, die das Abtreibungsverbot erst mit der sechsten Schwangerschaftswoche (wo der Herzschlag erstmals zu hören ist) festlegten, gilt in Oklahoma nun faktisch ein Totalverbot.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  4. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  5. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  6. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  7. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  8. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  9. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  10. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  11. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  12. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  13. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  14. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  15. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz