
Weiterer Angriff auf die Freiheit in Deutschland: Hessen erlaubt 2G-Supermärkte15. Oktober 2021 in Deutschland, 57 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Erlaubnis für die umstrittene Anordnung dafür kommt vom dortigen Ministerpräsident Volker Bouffier von der CDU
Berlin (kath.net)
In Deutschland geraten Ungeimpfte weiterhin massiv unter Druck. In Hessen dürfen ab sofort ganz normale Einzelhändler und Supermärkte die 2G-Regel einführen und damit Ungeimpfte aus den Geschäften ausschließen. Die hessische Staatskanzlei hat dies gegenüber "Bild" mitgeteilt. "Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden", meint Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zu der umstrittenen Anordnung. 
VIDEO: Sancta Nox: Christmas Matins from Bavaria
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |