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Woelki-Berichterstattung - Einstweilige Verfügung gegen Axel Springer2. Juni 2021 in Aktuelles, 15 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Landgericht Köln untersagt „BILD“ die Behauptung, Kardinal Woelki habe geständigen Sexualstraftäter befördert
Köln (kath.net)
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erfolgreich gerichtlich gegen zwei rechtswidrige Berichte der „BILD“- Zeitung zur Wehr gesetzt. Dies berichtet der deutsche Anwalt Ralf Höcker in einer Presseaussendung. In zwei Artikeln im April hatte die Zeitung die reißerische Falschbehauptung verbreitet, Kardinal Woelki habe einen „Missbrauchs- Priester“ befördert, obwohl Kardinal Woelki davon gewusst habe, dass der Priester als „Sexualstraftäter“ „Kindesmissbrauch und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gestanden“ habe. Höcker schreibt dazu: "Nichts davon ist wahr."
Das Landgericht Köln hat die beiden Berichte daher mit einer einstweiligen Verfügung gegenüber der Axel Springer SE verboten (Az: 28 O 180/21, n.rkr.). In seiner Begründung stellt das Landgericht Köln fest, dass die „BILD“ diverse Falschdarstellungen verbreitet hat:
Der „BILD“ wurde verboten, erneut die Falschbehauptung zu verbreiten, dass Kardinal Woelki bei der Beförderung des Priesters Kenntnis davon hatte, dass dieser einen Kindesmissbrauch gestanden habe. Dies sei eine falsche Tatsachenbehauptung, weil Kardinal Woelki bei der Beförderung des Priesters keine Kenntnis von einem angeblichen Kindesmissbrauch des Priesters gehabt hat.
Verboten wurde auch die falsche Darstellung der „BILD“, dass es sich bei dem beförderten Priester um einen „Missbrauchs-Priester“ bzw. einen „Sexualstraftäter“ gehandelt habe, sowie dass dieser „sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden“ habe bzw. gestanden habe, dass er Sex mit einem minderjährigen Prostituierten gehabt habe. Auch dabei handelt es sich nach der Entscheidung des LG Köln um Falschbehauptungen der BILD. Entgegen der Darstellung der BILD hat kein strafrechtlich relevantes Verhalten des beförderten Priesters vorgelegen. Laut der Presseinfo hatte BILD Kardinal Woelki vor der Veröffentlichung der Berichte zu den Falschbehauptungen nicht angefragt.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke erklärt dazu in der Aussendung: „Die „BILD“-Zeitung und ihr Redakteur Nikolaus Harbusch haben den Sachverhalt grob rechtswidrig aufgebauscht. Die Entscheidung von Kardinal Woelki, den Priester zu befördern, war tatsächlich nicht zu beanstanden. Denn entgegen der Falschdarstellung der „BILD“ handelte es sich bei dem beförderten Priester weder um ein Sexualstraftäter, noch um einen Priester, der sexuellen Missbrauch gestanden hat. Erst recht falsch ist die Unterstellung gegenüber Herrn Kardinal Woelki, dieser habe bei der Beförderung auch noch Kenntnis davon gehabt, dass es sich bei dem beförderten Priester um einen Sexualstraftäter handelt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die "BILD" auf die Idee kommt, den Fall durch frei erfundene Falschdarstellungen und unzulässige Unterstellungen zu skandalisieren und aufzubauschen.“ 
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