Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  3. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  4. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  5. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  6. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  7. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  8. ‚Augustiner für den Frieden‘ – Der spätere Leo XIV. bei einer Friedensdemonstration in Rom 1983
  9. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  10. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  11. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  12. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  13. Renaissance des Glaubens: Amerikas junge Männer kehren in die Kirchen zurück
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv

Anordnung einer Kreisverwaltung: Corona-Test für alle Gottesdienstbesucher

7. Mai 2021 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von 16 freikirchlichen Gemeinden aus dem Landkreis Minden-Lübbecke gegen strenge Auflagen für Gottesdienste abgewiesen


Minden (kath.net) Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von 16 freikirchlichen Gemeinden aus dem Landkreis Minden-Lübbecke gegen strenge Auflagen für Gottesdienste abgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 6. Mai hervor, wie idea berichtet. Die dortigen Gemeinden bekamen eine Anordnung der Kreisverwaltung, in der sie unter anderem verpflichtet, von jedem Gottesdienstbesucher einen negativen Corona-Schnelltest zu verlangen. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern und nicht mehr als 100 Teilnehmer haben. Das Gericht meinte in seinem ablehnenden Beschluss, dass die Auflagen „beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens verhältnismäßige Schutzmaßnahmen“ seien und dem legitimen Ziel dienen, Leben und Gesundheit und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu schützen. Die Gemeinden können jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  4. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Christus, das Licht der Jugend und der Familien
  8. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  9. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  10. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  11. Der Fall „Correctiv“: Ein journalistischer Sündenfall und seine Folgen
  12. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  13. "Einfach viel unverschämter vom persönlichen Glauben erzählen"
  14. Bischof Ivo Muser: "Der größte Mangel, den wir in unserer Diözese haben, ist der Gläubigenmangel"
  15. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz