Anordnung einer Kreisverwaltung: Corona-Test für alle Gottesdienstbesucher

7. Mai 2021 in Deutschland


Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von 16 freikirchlichen Gemeinden aus dem Landkreis Minden-Lübbecke gegen strenge Auflagen für Gottesdienste abgewiesen


Minden (kath.net) Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von 16 freikirchlichen Gemeinden aus dem Landkreis Minden-Lübbecke gegen strenge Auflagen für Gottesdienste abgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 6. Mai hervor, wie idea berichtet. Die dortigen Gemeinden bekamen eine Anordnung der Kreisverwaltung, in der sie unter anderem verpflichtet, von jedem Gottesdienstbesucher einen negativen Corona-Schnelltest zu verlangen. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern und nicht mehr als 100 Teilnehmer haben. Das Gericht meinte in seinem ablehnenden Beschluss, dass die Auflagen „beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens verhältnismäßige Schutzmaßnahmen“ seien und dem legitimen Ziel dienen, Leben und Gesundheit und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu schützen. Die Gemeinden können jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.


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