Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  2. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  3. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  4. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  5. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  6. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  7. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  8. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  9. Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“
  10. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  11. Petrus und Paulus: Die Einheit der Kirche wächst aus der Verschiedenheit
  12. Vatikan veröffentlicht Programm der Kardinalsversammlung
  13. WM-Public-Viewing in katholischer KIRCHE - (K)eine gute Idee?
  14. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  15. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“

Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab

17. März 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter verweisen von linker Abgeordnetenmehrheit beschlossene Regelung zurück ans Parlament


Lissabon (kath.net/KAP) Das Verfassungsgericht Portugals hat die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt. In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnten die Höchstrichter mit 7:5-Mehrheit ein Ende Jänner von der linken Mehrheit im Parlament beschlossenes Gesetz ab und verwiesen es zurück an die Abgeordneten. Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten "klar, präzise und vorhersehbar" sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie "unerträgliches Leiden" unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor.


Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation "extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung" ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen.
Höchstrichter Pedro Machete sagte bei einer Pressekonferenz am Montag, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil einige der Klauseln eine Bedrohung für das Prinzip der "Unverletzlichkeit des Lebens" darstellten. Gerichtshof-Präsident Pedro Caupers hielt gleichzeitig fest, dass das die in der Verfassung verankerte Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben kein gänzlich "unüberwindbares Hindernis" für ein Gesetz sei, das unter konkret bestimmten Umständen einen medizinisch assistiertem Suizid zulässt. "Das Recht auf Leben kann auch nicht in eine Pflicht zum Leben unter allen Umständen umgewandelt werden", sagte Caupers laut Medienberichten.

Sozialisten nehmen neuen Anlauf

Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird.

Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Höchstrichter-Entscheidung. "Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann", hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei. Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide.

Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - REISE AUSGEBUCHT
  2. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  3. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  4. Ehemalige Hamas-Geisel deckt die Lügen der UN-Sonderberichterstatterin auf!
  5. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  6. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  7. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  8. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  9. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  10. Das zweite Konsistorium Leos XIV.
  11. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  12. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  13. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  14. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  15. Nach Feier mit Erzbischof Lackner werden Karabiner von Schützenkompanien beschlagnahmt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz