Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. Leere der kirchlichen Lehre
  14. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab

17. März 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter verweisen von linker Abgeordnetenmehrheit beschlossene Regelung zurück ans Parlament


Lissabon (kath.net/KAP) Das Verfassungsgericht Portugals hat die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt. In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnten die Höchstrichter mit 7:5-Mehrheit ein Ende Jänner von der linken Mehrheit im Parlament beschlossenes Gesetz ab und verwiesen es zurück an die Abgeordneten. Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten "klar, präzise und vorhersehbar" sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie "unerträgliches Leiden" unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor.


Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation "extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung" ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen.
Höchstrichter Pedro Machete sagte bei einer Pressekonferenz am Montag, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil einige der Klauseln eine Bedrohung für das Prinzip der "Unverletzlichkeit des Lebens" darstellten. Gerichtshof-Präsident Pedro Caupers hielt gleichzeitig fest, dass das die in der Verfassung verankerte Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben kein gänzlich "unüberwindbares Hindernis" für ein Gesetz sei, das unter konkret bestimmten Umständen einen medizinisch assistiertem Suizid zulässt. "Das Recht auf Leben kann auch nicht in eine Pflicht zum Leben unter allen Umständen umgewandelt werden", sagte Caupers laut Medienberichten.

Sozialisten nehmen neuen Anlauf

Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird.

Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Höchstrichter-Entscheidung. "Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann", hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei. Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide.

Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  4. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  5. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  8. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  9. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  10. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  11. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz