Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. In Geist und Wahrheit. Sechzig Jahre ‚Nostra aetate‘. Der Durst Gottes nach dem Menschen
  2. Mater populi fidelis
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  6. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  7. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  8. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  11. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  12. Proaktiv für das Leben
  13. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  14. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  15. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung

Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab

17. März 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter verweisen von linker Abgeordnetenmehrheit beschlossene Regelung zurück ans Parlament


Lissabon (kath.net/KAP) Das Verfassungsgericht Portugals hat die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt. In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnten die Höchstrichter mit 7:5-Mehrheit ein Ende Jänner von der linken Mehrheit im Parlament beschlossenes Gesetz ab und verwiesen es zurück an die Abgeordneten. Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten "klar, präzise und vorhersehbar" sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie "unerträgliches Leiden" unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor.


Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation "extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung" ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen.
Höchstrichter Pedro Machete sagte bei einer Pressekonferenz am Montag, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil einige der Klauseln eine Bedrohung für das Prinzip der "Unverletzlichkeit des Lebens" darstellten. Gerichtshof-Präsident Pedro Caupers hielt gleichzeitig fest, dass das die in der Verfassung verankerte Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben kein gänzlich "unüberwindbares Hindernis" für ein Gesetz sei, das unter konkret bestimmten Umständen einen medizinisch assistiertem Suizid zulässt. "Das Recht auf Leben kann auch nicht in eine Pflicht zum Leben unter allen Umständen umgewandelt werden", sagte Caupers laut Medienberichten.

Sozialisten nehmen neuen Anlauf

Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird.

Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Höchstrichter-Entscheidung. "Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann", hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei. Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide.

Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  2. Mater populi fidelis
  3. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  4. Karmeliter bauen gotisches Kloster in den Rocky Mountains
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  10. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  11. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  12. In Geist und Wahrheit. Sechzig Jahre ‚Nostra aetate‘. Der Durst Gottes nach dem Menschen
  13. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  14. "Wenn Du mich fragst, was Du tun mußt, um vollkommen zu sein, so sage ich Dir..."
  15. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz