Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  2. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  3. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  4. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  5. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  6. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  7. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  8. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  9. "Hassprediger und Hofnarr"
  10. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  11. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  12. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  13. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  14. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  15. Polnische Bischofskonferenz: „Wir appellieren um Respekt vor dem hl. Johannes Paul II.“

Täglich grüßt das Murmeltier? Wieder keine öffentlichen Gottesdienste in Österreich!

21. Dezember 2020 in Österreich, 28 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die katholische Kirche Österreichs stimmt erneut einem Verbot öffentlicher Gottesdienste zu - Mundkommunion wieder verboten - Taufen und Trauungen müssen wieder verschoben werden


Wien (kath.net) In Österreich geht das Theater um die Schließung öffentlicher Gottesdienste weiter. Offensichtlich mit Zustimmung der katholischen Kirche werden ab dem 28. Dezember bis vorerst 17. Jänner 2021, theoretisch keine öffentlichen Gottesdienste mehr stattfinden. Diese teilte die zuständige Ministerin heute Abend mit. Eine Ausnahme wird aber für all jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen. De facto werden  aber diesmal in allen Diözesen weiterhin Gottesdienste in Kirchen stattfinden, da bereits beim 2. Lockdown immer weniger Priester bereit waren, die Kirchen während der Feier der Heiligen Messen zuzusperren und Gläubige auszugrenzen.

 


In der Rahmenordnung der öst. Bischofskonferenz heißt es jetzt unter anderem:

 

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden.

 

Keine Mundkommunion:  Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

 

Kontakt Erzbischof Lackner:  https://www.kirchen.net/organisation/


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  3. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  4. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  5. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  6. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  7. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  8. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  9. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  10. "Hassprediger und Hofnarr"
  11. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  12. "Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt"
  13. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  14. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  15. Papst ordnet Diözese Rom neu und hebt Reform des Vorgängers Papst Franziskus auf

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz