Täglich grüßt das Murmeltier? Wieder keine öffentlichen Gottesdienste in Österreich!

21. Dezember 2020 in Österreich


Die katholische Kirche Österreichs stimmt erneut einem Verbot öffentlicher Gottesdienste zu - Mundkommunion wieder verboten - Taufen und Trauungen müssen wieder verschoben werden


Wien (kath.net) In Österreich geht das Theater um die Schließung öffentlicher Gottesdienste weiter. Offensichtlich mit Zustimmung der katholischen Kirche werden ab dem 28. Dezember bis vorerst 17. Jänner 2021, theoretisch keine öffentlichen Gottesdienste mehr stattfinden. Diese teilte die zuständige Ministerin heute Abend mit. Eine Ausnahme wird aber für all jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen. De facto werden  aber diesmal in allen Diözesen weiterhin Gottesdienste in Kirchen stattfinden, da bereits beim 2. Lockdown immer weniger Priester bereit waren, die Kirchen während der Feier der Heiligen Messen zuzusperren und Gläubige auszugrenzen.

 

In der Rahmenordnung der öst. Bischofskonferenz heißt es jetzt unter anderem:

 

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden.

 

Keine Mundkommunion:  Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

 

Kontakt Erzbischof Lackner:  https://www.kirchen.net/organisation/


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