Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan untersagt jährlicher Wallfahrt im Rahmen der überlieferten lateinischen Liturgie den Zutritt
  2. Warum bei dem hohen Aufkommen an Bischöfen in Deutschland eine solch vehemente Entchristlichung?
  3. Am Grab des Petrus – Die diesjährige Romwallfahrt Ad Petri Sedem
  4. „Drohende Worte von Kardinal Roche: Besucht nicht die überlieferte lateinische Messe!“
  5. Steigende Zahl erwachsener Taufbewerber in ostdeutschen Städten, aber...
  6. „Menschen können die Kirche weder reformieren noch nach eigenem Gutdünken eine neue gründen“
  7. „Als Bischof ist es meine Pflicht, den Glauben der Kirche zu verkünden“
  8. Priester spendete bei Zugunglück in Spanien die Generalabsolution, tröstete Opfer und Angehörige
  9. Wir machen da was mit Medien
  10. „Wir werden erwartet“
  11. Neuerlich umstrittene Ehrung durch Kardinal Cupich
  12. Zisterzienserpater Isaak Maria Käfferlein aus Neuzelle: „Getauft sein reicht nicht!“
  13. Auf zu den Friedhöfen! Wir bitten für unsere Verstorbenen um Gottes Gnade!
  14. Wie Halloween begann: Das Fest wurzelt in einem großen Exorzismus
  15. Nach Christus-Verhöhnung: CDU-Politikerin Bosbach legt Beschwerde gegen Jan Böhmermann ein

Die Chancen stehen gut, dass das Fehlurteil kassiert wird

29. November 2020 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Idea-Redakteur übt Kritik am Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen Pastor Olaf Latzel. Deutsches Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, dass die Meinungsfreiheit auch drastische, zugespitzte und polemische Äußerungen schütze


Bremen (kath.net)

"Das Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen Olaf Latzel ist ein glattes Fehlurteil." Dies meint idea-Redakteur David Wengenroth, der aucht promovierter Jurist und Prädikant der Evangelischen Kirche von Westfalen ist, zur Verurteilung des evangelischen Pastors Olaf Latzel durch das Amtsgericht Bremen  wegen Volksverhetzung . Seiner Meinung nach strotze das Urteil der Richterin von juristisch-handwerklichen Fehlern, falschen Behauptungen und logischen Widersprüchen. Wengenroth erinnerte daran, dass nicht jede misslungene Äußerung eine strafbare Volksverhetzung ist und dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont hat, dass die Meinungsfreiheit auch drastische, zugespitzte und polemische Äußerungen schütze, dies wurde seiner Meinung nach von der Richterin nicht berücksichtigt. Latzel fehlte außerdem der Vorsatz, der nötig sei, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. "Die Chancen stehen gut, dass das Fehlurteil kassiert wird", schreibt der idea-Redakteur abschließend. Latzel selbst hatte bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Vatikan-Außenminister: Papstreise nach USA 2027?
  3. “As a bishop, my duty is to proclaim the faith of the Church”
  4. Erzbischof Marini über Johannes Paul II.: Er war für mich ein zweiter Vater
  5. ‚Ghost Soldier‘ – Action-Film mit Jim Caviezel in der Hauptrolle und Gebet zum Erzengel Michael
  6. ‚Big Bang Theory‘-Produzent warnt: Gesellschaften ohne Gott fallen in Tyrannei
  7. "Österreich-Feier" im Stephansdom mit Lichterprozession und Pummerin
  8. Pakistan: Gericht prüft erneut Fall von entführter Christin
  9. Vatikan bestätigt Papstreise nach Südamerika im vollen Umfang
  10. Wir machen da was mit Medien
  11. „Habe Entwicklung zur Ausblendung wichtiger Themen und der Tabuisierung von Kritik selbst erlebt“
  12. Glaubensweitergabe im Wandel der Zeit
  13. Nach Anschlag in Paris: Kritik an Macrons Aussage über religiös motivierte Gewalt
  14. Vatikan untersagt jährlicher Wallfahrt im Rahmen der überlieferten lateinischen Liturgie den Zutritt
  15. Eine unzählbare Schar von Zeugen - Heiligkeit kennt keine Grenzen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz