Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Tantum ergo Sacramentum
  3. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  4. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  5. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  12. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Der Mensch vor dem Algorithmus - Die Würde vor dem System
  4. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  5. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  6. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  7. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  8. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt
  9. Damit die nächste Saat aufgehen kann
  10. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  11. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  12. „Manchmal ist es schwer, den Zusammenhang zwischen meinem Kreuz und dem Kreuz Christi zu erkennen“
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die Bibliothek als Herz des kirchlichen Gedächtnisses. ‚Nimm und lies!‘ - Die Unruhe der Wahrheit
  15. „Die hl. Märtyrer von Międzyrzecz waren Menschen aus Fleisch und Blut, die bereit waren…“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz