Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  2. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  3. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  4. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  5. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  6. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  7. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  8. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  9. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  10. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  11. Papst antwortet auf Leserbrief eines Atheisten
  12. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  13. Beschließen ohne zu entscheiden?
  14. Kärntner Ordinaritaskanzler: Rechthaberei in der Kirche überwinden
  15. Die Nazi-Projektion

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  4. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  5. "Europa hat die Gefahr der islamischen Republik Iran noch immer nicht begriffen"
  6. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  7. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  8. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  9. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  10. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  11. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  12. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  13. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  14. Kärntner Ordinaritaskanzler: Rechthaberei in der Kirche überwinden
  15. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz