Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  2. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  3. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  4. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  11. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  12. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  13. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  14. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  15. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 26. November 2020 
 

Gut so. Aber das Ganze hat einen Haken.

Demnächst werden dann Islamisten reihenweise Koranstellen an ihrem "Halal"-Laden aufhängen, in denen das Töten von "Ungläubigen" oder Homosexuellen gefordert wird und sich auf das Urteil berufen. Ist zwar absolut nicht vergleichbar, aber ich bin sicher: Ein Land, dass seinen eigenen Bürgern weitaus weniger Rechte zugesteht, als jedem meist muslimischen Asylbewerber (Stichworte: "Köterrasse", Hartz IV bei Vielweiberei, falsche Namen, Passfreiheit, Meinungsfreiheit, Einreise während Lockdown ..) und das es z.B. erlaubt, gegen die eigene Polizei hemmungslos als Nazis, Bombenleger und Mörder zu hetzen, wird auch das erlauben. Immerhin kann dann jeder die bittere Wahrheit erkennen, leider aber auch die kommende Generation der Terroristen...


1
 
 lakota 25. November 2020 
 

JA!

Gott sei Dank!


4
 
 DamianBLogos 25. November 2020 
 

“zeitgemäß?“

Seit wann ist Zeitgemäßheit ein juristisches Kriterium?


4
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

@Simon Tolon

Entschuldigung ich habe den letzten Absatz übersehen
Danke für den Hinweis
Ihr Dr. Feingold


3
 
 Simon Tolon 25. November 2020 
 

Staatsanwaltschaft ist umgeschwenkt

Steht im Beitrag. Wer also, @Dr Feingold, sollte nun in die nächste Instanz gehen? Die Sache ist erledigt.


5
 
 stat crux dum volvitur orbis 25. November 2020 
 

Ja, es stimmt: "nicht [...] zeitgemäß" - denn

das Wort GOTTES ist an keine "Zeit" von menschlichen Dimensionen gebunden. Es ist ewig, immer gültig und, wie wir mit Johannes bekennen, 'Fleisch geworden'.
Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung diese Sicht der Dinge sicher nicht im Auge, gibt aber dennoch davon Zeugnis - GOTT schreibt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf krummen Zeilen gerade".
Ansonsten ist der gesamte Vorfall ein weiterer dramatischer Beweis für den völligen Verfall unserer Gesellschaft, nicht zuletzt was Wissen und das Erkennen von Zusammenhängen anbelangt. Sozusagen das Römische Reich im Endstadium. Offen ist, wer diesmal die Goten sein werden: der Islam oder China ...


7
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

eine Frage

Ist dieses Urteil bereits rechtskräftig oder geht es in die nächste Instanz ?
Danke für Die Auskunft
Ihr Dr. Feingold


1
 
 maran atha 25. November 2020 
 

Hier handelt es sich um Christenverfolgung!


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Der Beginn eines neuen Kapitels im Vatikan?
  3. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  4. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  5. Kanadas führende Tageszeitung verlangt Euthanasie in katholischen Krankenhäusern
  6. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  7. Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestellt
  8. Grünwidl bei Medjugorje-Friedensgebet: Beten und Frieden stiften
  9. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  10. „Warum bin ich Christ“
  11. Erneut ruhige Spitalnacht für Papst nach Krebs-Operation
  12. Mit dem Rosenkranz im Gym
  13. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  14. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  15. "Non abbiate paura - Habt keine Angst!"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz