Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  4. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  5. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  6. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  7. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  8. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  9. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  10. WM-Public-Viewing in katholischer KIRCHE - (K)eine gute Idee?
  11. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  12. Vatikan veröffentlicht Programm der Kardinalsversammlung
  13. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  14. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  15. CSU-Generalsekretär Huber kritisiert den "Bayrischen Rundfunk" wegen Bericht über muslimische Mode

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  6. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  7. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  8. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  9. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  10. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  11. Ehemalige Hamas-Geisel deckt die Lügen der UN-Sonderberichterstatterin auf!
  12. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  13. Das zweite Konsistorium Leos XIV.
  14. Französische Sportmoderatorin: „Es gibt hunderte Spieler, die dafür töten würden“
  15. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz