Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  2. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  3. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  4. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  7. „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
  8. 2025 wurden 46 römisch-katholische Kirchen und Kapellen in Deutschland profaniert
  9. Direkt nach dem Jahreswechsel brannte die Amsterdamer Vondelkirche lichterloh
  10. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  11. Schweiz: Bischöfe beten für Opfer der Brandkatastrophe in Skiort
  12. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  13. Bischöfliche Spökenkiekerei zum Jahreswechsel
  14. Streit um Papstkreuz im Wiener Donaupark
  15. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“

Schweiz: Ex-Generalvikar Martin Kopp wegen übler Nachrede bestraft

24. August 2020 in Schweiz, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt


Zürich (kath.net)

Martin Kopp, der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz, wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt. Dies berichtet die "Luzerner Zeitung". Kopp hatte 2016 einen entlassenen Pfarrer vorgeworfen, der sich damals gegen die Entlassung beim Obwaldner Regierungsrat darüber beschwert hat, dass dieser die Beschwerde nur eingereicht hatte, um damit noch eine Lohnfortzahlung zu erwirken und um möglichst viel Geld zu machen. Der Pfarrer verklagte Kopp damals wegen übler Nachrede. Kopp wehrte sich 2017 gegen den Strafbefehl aus, was letztlich zur Verhandlung vergangene Woche führte. Doch der umstrittene Ex-Generalvikar erschien nicht vor Gericht, wodurch der Strafbefehl Rechtskraft erhielt und Kopp eine Busse von 1600 Franken  zahlen muss. Außerdem bekam er eine bedingte Geldstrafe von 15'600 Franken.

Kopp wurde vor wenigen Monaten von Peter Bürcher, dem Apostolischer Administrator des Bistums Chur, die Aufgabe des Delegierten des Apostolischen Administrators für die Urschweiz entzogen, da dieser sich wiederholt öffentlich wertend zur anstehenden Bischofswahl geäussert hatte und ein Eingreifen des Staates begrüsst habe. Dadurch hat er öffentlich eine Initative unterstützt, die darauf abzielt, die Freiheit des Apostolischen Stuhls und des Domkapitels bei der Wahl des neuen Bischofs einzuschränken", hieß es damals von Bürcher.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  4. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  5. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  6. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  7. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  8. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  9. Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
  10. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  11. Ein Frühstück für den Verleugner
  12. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  13. „Wenn wir mit Papst Benedikt XVI. diesen tiefen Ernst unserer Taufe realisieren…“
  14. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  15. Warum zwei Kardinäle aus Afrika erst jetzt 80 Jahre alt werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz