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Schweiz: Ex-Generalvikar Martin Kopp wegen übler Nachrede bestraft24. August 2020 in Schweiz, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt
Zürich (kath.net)
Martin Kopp, der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz, wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt. Dies berichtet die "Luzerner Zeitung". Kopp hatte 2016 einen entlassenen Pfarrer vorgeworfen, der sich damals gegen die Entlassung beim Obwaldner Regierungsrat darüber beschwert hat, dass dieser die Beschwerde nur eingereicht hatte, um damit noch eine Lohnfortzahlung zu erwirken und um möglichst viel Geld zu machen. Der Pfarrer verklagte Kopp damals wegen übler Nachrede. Kopp wehrte sich 2017 gegen den Strafbefehl aus, was letztlich zur Verhandlung vergangene Woche führte. Doch der umstrittene Ex-Generalvikar erschien nicht vor Gericht, wodurch der Strafbefehl Rechtskraft erhielt und Kopp eine Busse von 1600 Franken zahlen muss. Außerdem bekam er eine bedingte Geldstrafe von 15'600 Franken.
Kopp wurde vor wenigen Monaten von Peter Bürcher, dem Apostolischer Administrator des Bistums Chur, die Aufgabe des Delegierten des Apostolischen Administrators für die Urschweiz entzogen, da dieser sich wiederholt öffentlich wertend zur anstehenden Bischofswahl geäussert hatte und ein Eingreifen des Staates begrüsst habe. Dadurch hat er öffentlich eine Initative unterstützt, die darauf abzielt, die Freiheit des Apostolischen Stuhls und des Domkapitels bei der Wahl des neuen Bischofs einzuschränken", hieß es damals von Bürcher. 
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