Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  2. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Nach Verhaftung wegen transkritischer Beiträge - Debatte um Meinungsfreiheit in Großbritannien
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung
  12. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  13. Eine faszinierende Gebetsoase in den österreichischen Bergen
  14. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche
  15. Brötchentüten für die Demokratie

USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 josef-thomas 3. August 2020 
 

leider verständlich

In Kasinos wird nicht gesungen, daher ist das Ansteckungsrisiko geringer als bei einem Chor oder in der Kirche.


1
 
 Chris2 1. August 2020 
 

@Stephaninus

Meine Mutter sagte, "Sünde macht blind". Dass sich der Satz auch auf ganze Völker beziehen kann, war mir damals noch nicht bewusst, seit ein paar Jahren aber schon. Wie im alten Testament: "Und sie taten, was dem Herrn missfiel", dann folgte das Strafgericht. "Wir" töten unsere eigenen Kinder und holen uns stattdessen eine unbekannte Zahl bisweilen sogar kampferprobter junger Männer mit islamistischer Weltanschauung ins Haus. Wer 1 und 1 zusammenzählen kann und die "R-Zahl" bedenkt...


5
 
 Stephaninus 31. Juli 2020 
 

Zweierlei Mass überall

Heute sammelt eine Telefongesellschaft für diverse LGBTQ-Gemeinschaften. Das ist scheinbar völlig okay. Aber ich habe noch nie erlebt, dass solche Firmen u.ä. für die verfolgten Christen gesammelt hätten. Wir leben in einer Gesellschaft, die den Kompass verloren hat...fast überall.


7
 
 Herbstlicht 31. Juli 2020 
 

Sich endlich der Realität stellen!

Spätestens jetzt müssten nun aber jedem Bürger, selbst dem Kirchenkritiker, dem Glaubenslosen, jedoch auf Gerechtigkeit und Fairness Bedachten, die Augen aufgehen, auch ausserhalb der USA.
Eine gezielte, offensichtlich bewusst getroffene Benachteiligung von Christen!


5
 
 Robensl 31. Juli 2020 
 

Auch im Westen werden wieder Christen in Gefängnissen sitzen -hoffentlich

Ob die Bischöfe, allen voran der Papst, das wirklich ganz durchdacht hatten, als sie nicht nur vorschnell den Regierenden brav gefolgt sind, sondern sogar noch deren Corona-Verbote mit wohlfeilen Worten wie "Nächstenliebe" beweihräuchert haben? Solche Urteile sind wohl kaum überraschend in einer Zeit, in der Christen eine Minderheit sind und ja generell gilt: "So wie sie mich verfolgt haben...". Wenn dies selbst in den USA, die sich ja sogar auf religiöse Freiheit gründen, passiert, können wir uns im Westen in Zukunft auf Gefängnis gefasst machen, wenn wir Christen wirklich was wert sein wollen.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  2. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  3. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  4. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  5. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  6. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  7. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein

USA

  1. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Pro-Abtreibungs-Senator soll Studenten einer katholischen Universität betreuen
  4. USA werden im Jahr 2100 ein katholisches Land sein
  5. Tennessee: Lebensschützer feiern drei Jahre Abtreibungsverbot
  6. Nach Kündigung wegen Verweigerung der Covid-Impfung: Krankenhausmitarbeiter erhalten Entschädigung
  7. Abtreibungsklinik in Florida schließt nach 23 Jahren






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  7. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  11. US-Präsident ehrt am 8. September erneut die Muttergottes
  12. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  13. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz