Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  2. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  3. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  4. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  5. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  6. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  7. „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
  8. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  9. Direkt nach dem Jahreswechsel brannte die Amsterdamer Vondelkirche lichterloh
  10. 2025 wurden 46 römisch-katholische Kirchen und Kapellen in Deutschland profaniert
  11. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  12. Schweiz: Bischöfe beten für Opfer der Brandkatastrophe in Skiort
  13. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  14. Streit um Papstkreuz im Wiener Donaupark
  15. Zeitliche und ewige Zukunft

USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie

USA

  1. Bischof Barron lobt Vorgehen des US-Gesundheitsministeriums gegen ‚Geschlechtsanpassung‘
  2. US-Präsident Trump: ‚Religion kommt nach Amerika zurück‘
  3. Vatikan hebt Pfarraufhebungen in US-Diözese Buffalo auf
  4. US-Studie zeigt: Republikaner sind religiöser als Demokraten
  5. US-Grenzschutzbeauftragter Homan: Wir haben 62.000 Kinder gerettet
  6. Nach Kritik: Universität Notre Dame führt Verpflichtung auf katholische Mission wieder ein
  7. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen






Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  4. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  5. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  6. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  7. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  8. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  9. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  10. Ermittlungen im Fall Orlandi offenbar an einem Wendepunkt
  11. Die Lügen der österreichischen SPÖ-Frauen-Ministerin
  12. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  13. „Wenn wir mit Papst Benedikt XVI. diesen tiefen Ernst unserer Taufe realisieren…“
  14. United Airlines einigt sich mit entlassenem Mitarbeiter, der LGBT-Ideologie kritisiert hat
  15. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz