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Leben helfen statt Sterben helfen!

2. März 2020 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Nein zur Tötung am Ende des Lebens – „Wir dürfen keine Tötungen erlauben, selbst wenn diese nur innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt würden! Über Leben und Tod zu entscheiden, ist Schwellenüberschreitung, Dammbruch.“ Gastkommentar von Gudrun Kugler


Wien (kath.net) Das am Aschermittwoch veröffentlichte Urteil des Deutschen Verfassungsgerichts, in dem das Verbot „geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid“ aufgehoben wurde, ist ein Schritt in die falsche Richtung: Leben helfen statt sterben helfen, muss unsere Devise sein! Bisher war die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland nur legal für Verwandte. Das Verbot der Geschäftsmäßigkeit verhinderte bis dato Vereine wie Exit in der Schweiz. Für Österreich ist dieses Urteil aber Gott sei Dank aufgrund einer wesentlich unterschiedlichen Rechtslage kein Vorbild. Der österreichische Verfassungsgerichtshof befindet derzeit über mehrere Fälle, in denen die Freigabe der Sterbehilfe verlangt wird. Finanziert und initiiert wurden diese Fälle vom Schweizer Sterbehilfe Verein „Dignitas“. Traurig sind Beispiele aus anderen Ländern: Die Kosten für eine vom Arzt verschriebene Chemotherapie werden in manchen Fällen in den USA von der Versicherung nicht übernommen, die Kosten für den assistierten Suizid schon (2016 u.a.). Einem wegen Mord und Vergewaltigung lebenslänglich verurteilten Belgier wurde die Inanspruchnahme der Euthanasie zugestanden (2014). Kanada hat 2017 in einer Studie bereits Berechnungen angestellt, inwieweit durch Sterbehilfe Geld im Gesundheitssystem gespart werden kann.


Ich plädiere, den österreichischen Weg beibehalten!

Dieser wurde in zwei parlamentarischen Enqueten – 2001 und 2014 – ausgearbeitet: JA zu Hospiz und Palliativmedizin: Die Finanzierung ist nun endlich im Regierungsprogramm vorgesehen! JA zu Behandlungsautonomie: Bereits jetzt darf niemand gegen seinen Willen behandelt werden! Wir sagen auch Nein zur Übertherapie! NEIN zu Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord: Grenzen halten nicht!

Wir dürfen keine Tötungen erlauben – selbst wenn diese nur innerhalb von bestimmten Grenzen erlaubt würden!

Denn diese Grenzen halten nicht! Über Leben und Tod zu entscheiden, ist eine Schwellenüberschreitung, ist ein Dammbruch. Das Verbot hat eine präventive Schutzfunktion! „Ich möchte nicht mehr leben“ heißt: „Ich möchte SO nicht mehr leben.“ Nur ein Verbot zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren!

Eine Freigabe ist ein Schlag gegen die Bemühungen der Suizidprävention! Eine Freigabe erlaubt auch die Kommerzialisierung. Wir wollen medizinisches Personal nicht unter Druck setzen, ihre Schutzbefohlenen zu töten!

Wir müssen LEBEN helfen – nicht STERBEN helfen!

Nur ein Verbot der Sterbehilfe zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren: Daran müssen wir gemeinsam intensiv arbeiten! Wir können körperliches und psychischen Leiden verhindern! 10.000 aller über 55-jährigen Niederländer geben den Wunsch an, ihr Leben eventuell frühzeitig beenden zu wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nennen als Grund dafür Einsamkeit, 42 Prozent äußern die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen, 36 Prozent haben Geldsorgen, so eine Studie der Universität Utrecht aus dem Jänner 2020. Diese inneren Konflikte wollen wir den Betroffenen ersparen! Länder mit liberalen Regelungen registrieren einen starken Anstieg assistierter Selbsttötungen!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt in einem Urteil im Jahr 2002 fest: Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiere „kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Das Recht auf Leben (…) verbiete es einem Staat, (…) jemanden vorsätzlich zu töten. Auch lasse sich aus dem Recht auf Leben weder ein diametral entgegengesetztes Recht auf Sterben ableiten, noch ein Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass jedem Individuum das Anrecht gibt, eher den Tod als das Leben zu wählen.“

Dr. Gudrun Kugler ist ÖVP-Nationalrätin


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Lesermeinungen

 mphc 2. März 2020 

@Uwe Lay

Ich muss Ihnen widersprechen. der hl. Maximilian Kolbe hat nicht den "Freitod" gesucht, sondern hat das Schicksal des zum Tod bestimmten Francziszek Gajowniczek auf sich genommen und damit dessen Leben und dessen Famile gerettet.


5
 
 Uwe Lay 2. März 2020 
 

Am Problem vorbei geschrieben!

Wenn in unserem Staat die Selbsttötung keine unerlaubte strafbare Handlung ist, wie sollte dann eine Beihilfe zu einer erlaubten Handlung vom Gesetzgeber verboten werden? Es müßte also erst der Freitod zu einer strafbaren Handlung erklärt werden, sodaß dann auch wie beim Mord der versuchte Mord bei der Selbsttötung der Versuch zur Selbsttötung und jede Beihilfe zur Selbsttötung als strafbare Handlung bestimmt werden kann.
Zudem steht der Gesetzgeber vor dem Problem, ob ein Verbot der Selbsttötung eine akzeptable Einschränkung des Selbstbsimmungsrechtes des Menschen darstellt. Aus christlich-moralischen Gründen mag es gute Gründe zur Verurteilung des Freitodes geben- dann muß aber auch der hl. Maximilian Kolbe verurteilt werden, weil er sich freiwllig töten ließ, um einen anderen das Leben zu retten- aber es ist fraglich, ob der Staat diese Verurteilung des Freitodes übernehmen kann.
Uwe C. Lay


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