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Türkei: Behörden weisen deutschen Christen aus

28. September 2019 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Familie lebte seit über 20 Jahren in der Türkei / Sorge um zurückgelassene Tochter


Kelkheim (kath.net/Open Doors) Ohne Vorwarnung teilte die türkische Regierung letzten Monat Hans-Jürgen Louven mit, dass sein routinemäßiger Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltsvisums abgelehnt wurde. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Der 58-jährige Deutsche ist Christ und lebt mit seiner Familie seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Türkei, wo er in der Tourismusbranche tätig war. Er ist damit mindestens der 24. Ausländer christlichen Glaubens, der während der letzten acht Monate das Land verlassen musste.

Hans Jürgen Louven ist schockiert über seine plötzliche Ausweisung (Quelle: World Watch Monitor)

Bei lokalen Behörden ausdrücklich willkommen

Das behördliche Formular aus dem Migrationsbüro des türkischen Innenministeriums enthält 15 mögliche Ablehnungsgründe, angekreuzt war jedoch lediglich der Punkt „Sonstige Gründe“ – ohne weitere Details zu nennen. Die Ablehnung traf Louven völlig unvorbereitet. Seine Frau Renate hält sich gegenwärtig bei ihrer kranken Mutter in Österreich auf, Tochter Hannah absolviert gerade ihr letztes Jahr an der Sitki Kocman Universität von Mugla und lebt noch zu Hause. Ihre Situation macht Louven sehr zu schaffen, wie er im Gespräch mit dem Informationsdienst World Watch Monitor äußerte: „Wie können die Behörden verlangen, dass ich meine Tochter einfach allein zurücklasse? Welcher türkische Vater würde so etwas tun?“


Im Jahr 1999 gründete Louven in Kooperation mit deutschen und türkischen Geschäftspartnern die Reisegesellschaft „Agape Tourismus“ – nicht ohne sich vorher von den örtlichen Behörden versichern zu lassen, dass es kein Problem sei, wenn er sich als Christ auf die Förderung von „Kultur- und Glaubensreisen“ in der überwiegend muslimischen Türkei konzentrieren würde. An seiner Bürowand hängen eingerahmte Schreiben vom Provinzgouverneur wie auch vom Bürgermeister der Stadt Mugla. Darin drücken sie ihre anhaltende Zustimmung und ihr Wohlwollen für die kultur-religiösen Tourismusaktivitäten der Louvens aus.

Der inzwischen hinzugezogene Rechtsanwalt Cuneyt Erkmen Ozbayir bezeichnet den Abschiebebescheid des Innenministeriums als „schwer nachvollziehbar“ und erklärt im Blick auf seinen Mandanten: „Für die Ablehnung der Verlängerung seines Aufenthaltsvisums fehlt die erforderliche, konkrete Rechtsgrundlage.“ Ein bekannter einheimischer Geschäftsmann und Freund der Familie zeigte sich gegenüber World Watch Monitor überzeugt, dass die Entscheidung in erster Linie politisch-religiöse Hintergründe hat.

Zahlreiche ausländische Gemeindemitarbeiter ausgewiesen

Als Louven am 12. September die Türkei verließ, teilten ihm Beamte am Flughafen mit, er dürfe künftig wieder in die Türkei einreisen. Allerdings schrieben sie den Vermerk „N 82“ auf sein Ticket.

In den letzten acht Monaten erhielten mindestens 23 weitere ausländische Christen mit gültigem türkischem Aufenthaltsvisum an verschiedenen Flughäfen beim Verlassen oder Wiedereintritt in die Türkei den gleichen N-82-Code – darunter zwei weitere Deutsche. Keiner von ihnen durfte anschließend in die Türkei zu seiner Familie zurückkehren. Dies zwang die Ehefrauen und Kinder der Männer, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln und ebenfalls auszureisen, bevor ihre eigenen Visa abliefen. Die meisten Betroffenen waren seit vielen Jahren als ehrenamtliche Gemeindeleiter von protestantischen Kirchen in der Türkei tätig.

Türkische Einwanderungsbeamte sowie Vertreter in türkischen Botschaften und Konsulaten im Heimatland der Ausgewiesenen haben es abgelehnt, die Bedeutung des N-82-Codes des Innenministeriums zu erklären. Der einzige angeführte Grund war die Aussage, dass sie eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und/oder die nationale Sicherheit des Landes darstellten.

Auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors rangiert die Türkei aktuell an 26. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.


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