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| ![]() Fußwaschung für Frauen pastoral begründet und zulässig30. März 2013 in Weltkirche, keine Lesermeinung Lombardi verteidigte die Geste von Papst Franzsikus gegen Vorwürfe von Traditionalisten. Vatikanstadt (www.kath.net/ KNA) Papst Franziskus feierte den Abendmahlsgottesdienst diesmal mit 49 Häftlingen im römischen Jugendgefängnis Casal del Marmor, in dem es auch einen größeren Anteil inhaftierter Frauen gibt, erläuterte Lombardi. Daher sei es zulässig gewesen, in dieser geschlossenen Gemeinschaft auch weibliche und nicht-katholische Häftlinge in die Geste der Fußwaschung mit einzubeziehen. Bei dieser handele es sich nicht um ein Sakrament, wenn auch um einen wichtigen Ritus, für den es jedoch keine Gesetze gebe, so der Vatikansprecher. Zudem habe der neue Papst bereits in seiner Zeit als Erzbischof von Buenos Aires wiederholt in Abendmahlsgottesdiensten am Gründonnerstag auch Frauen in die Fußwaschung mit einbezogen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFranziskus Papst
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