Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner

13. Jänner 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Verhalten des Zentralrates der Juden in Deutschland stelle einen "massiven Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der katholischen Kirche" dar.


Köln (www.kath.net) Bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln ist gegen den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, eine Strafanzeige eingereicht worden. Spiegel hatte den Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner massiv kritisiert und ihm unterstellt, er habe die Opfer des Holocausts beleidigt.

Kardinal Meisner hatte in seiner Dreikönigspredigt verschiedene Verbrechen in Geschichte und Gegenwart beim Namen genannt. Konkret nannte er den Kindermord zu Bethlehem, die millionenfache Vernichtung von Menschen durch Hitler und Stalin und die millionenfache Tötung von ungeborenen Kindern „in unserer Zeit“. KATH.NET hat berichtet.

Spiegel drohte dem Kardinal über Medien rechtliche Schritte an und forderte eine Bestrafung. Mit der Strafanzeige soll das Verhalten Spiegels gegenüber Kardinal Meisner unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. „Die Erklärung des Herrn Kardinals hat offensichtlich keinen strafbaren Inhalt“, meint der Kläger, ein deutscher Rechtsanwalt, in dem KATH.NET vorliegenden Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft.

„Es handelte sich um eine Predigt im Rahmen der ihm obliegenden Glaubensverkündung, in der er ausdrücklich den theologischen Charakter des angesprochenen Problems betonte.“ Der Kläger erinnerte an die bereits vier Jahre zurückliegende Holocaust-Babycaust-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die zu Artikel 5 des Grundgesetzes ergangen ist. Darin wurde bestätigt, dass es legitim ist, Abtreibung als Holocaust zu bezeichnen.

„Wenn er dennoch eine Bestrafung des Herrn Kardinals forderte, ihm den Verlust seines Amtes und zusätzlich in der Hauptnachrichtensendung der ARD am selben Tage ‚rechtliche Schritte’ in Aussicht stellte, dürfte dies als rechtswidrige Androhung eines empfindlichen Übels gegenüber einem anderen zu werten sein, der dadurch zu einem bestimmtem Tun gezwungen werden sollte (§ 240 StGB)“, stellte der Kläger fest.

Verschärft worden sei die Handlung durch den Umstand, dass Spiegel seine Angriffe gegen Kardinal Meisner über die Medien geführt habe, „was seinen Äußerungen größtmögliche Verbreitung und größtmöglichen Druck auf den Angegriffenen garantierte“. Weiters dürfte ein Verstoß gegen § 164 StGB infrage kommen, meint der Kläger.

Das Verhalten von Spiegel stelle einen „massiven Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der katholischen Kirche“ dar, heißt es weiters. „Die Glaubensverkündung beinhaltet auch das Recht und die Pflicht, Lebensvorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart und mögliche Entwicklungen, die noch in der Zukunft liegen, einzubeziehen und an ihnen die Glaubenslehre zu verdeutlichen.“

Sollte sich die im Verhalten Spiegels zutage getretene Auffassung durchsetzen, „würde dies das Ende der freien Glaubensverkündigung in der katholischen Kirche wie auch in anderen religiösen Vereinigungen in Deutschland bedeuten, wenn es um die Einbeziehung des Unrechts in die Glaubensverkündung geht, das im Dritten Reich an Juden begangen wurde“, ist der Kläger überzeugt. „Herr Spiegel oder andere Dritte hätten dann jeweils die Entscheidungsmacht darüber zu bestimmen, was insofern und mit welchen Worten in der katholischen Kirche hierzu gelehrt werden darf.“ Der Kläger machte sein eigenes Recht als katholischer Christ geltend, bestätigt durch Art. 4 GG, „eine unzensierte Glaubensverkündigung zu erhalten“. Dazu gehöre auch, „dass Priester keine Angst zu haben brauchen, dass sie wegen ordnungsgemäßer Ausübung ihres Amtes verfolgt werden“.

Heiße Diskussion im Forum



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meisner

  1. Wer sich anpasst, kann gleich einpacken
  2. „Das Bekenntnis zur Wahrheit betrachtete Kardinal Meisner als heilige Pflicht“
  3. Brennendes Herz. Für "Kaplan Meisner"
  4. Nachlass von Kardinal Meisner versteigert
  5. Kardinal Woelki feiert erstes Jahresgedächtnis für Kardinal Meisner
  6. Ring und Kelch von Kardinal Meisner für Berlin
  7. Alice Schwarzer: Letzte Begegnung mit Meisner hat mich berührt
  8. Erdö würdigt Meisners Verdienste in Ost und West
  9. Papst würdigt 'unerschrockenen Einsatz' von Kardinal Meisner
  10. Meisner-Beisetzung: 'Keine offizielle Anfrage zur WDR-Übertragung'






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Republik der Dünnhäutigen
  12. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  15. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz