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Meisner: Mehrheit darf nicht letzte Norm für Politik sein

30. Jänner 2014 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Der scheidende Kölner Kardinal Joachim Meisner warnt davor, die Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft zu einzigen Quelle für politische Entscheidungen zu machen


Berlin (kath.net/KNA) Der scheidende Kölner Kardinal Joachim Meisner warnt davor, die Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft zu einzigen Quelle für politische Entscheidungen zu machen. Als «letzte Norm» für die Gewissensentscheidung eines Politiker dürfe nicht der herrschende Diskurs oder die am meisten verbreitete Ansicht sein, sagte Meisner am Mittwoch vor Bundestagsabgeordneten in Berlin. Vielmehr gelte es, das eigene Urteil rückzubinden an die Gebote Gottes und die Wirklichkeit der Schöpfung. Meisner sprach vor dem Kardinal-Höffner-Kreis, einer Gesprächsrunde katholischer Unionsabgeordneter.


Der Erzbischof zeigte zugleich Verständnis für die Schwierigkeiten des Politikerdaseins. Es könne eine bittere Erfahrung sein, mit seinen Überzeugungen keine Mehrheiten im parlamentarischen Verfahren zu finden. «Sie haben eine große Verantwortung, ich beneide Sie darum nicht», so der 80-jährige Kardinal, der in den kommenden Wochen aus seinem Amt ausscheiden wird. Er wies jedoch auch auf einen seiner Meinung nach falsch verstanden Gewissensbegriff hin. Mit einer Gewissensentscheidung lasse sich nicht alles rechtfertigen, so Meisner. Vielmehr müsse das Gewissen vorgegebenen Normen folgen. «Ohne Norm würde das Gewissen zum Instrument der Willkür», sagte er.

Der Kardinal-Höffner-Kreis traf sich zum ersten Mal in der neuen Legislaturperiode. Neuer Vorsitzender der informellen Einrichtung ist der münsterländische Abgeordnete Karl Schiewerling (CDU). Er folgt in dieser Funktion Hermann Kues (CDU) nach, der aus dem Bundestag ausgeschieden ist.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Kardinal Meisner (c) Erzbistum Köln


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Lesermeinungen

 Antigone 1. Februar 2014 
 

Zitat

Kant: "Aber für s o ungebildet halte ich Sie dann doch nicht." (Hervorhebung von mir.)
Wie kann man das sonst noch verstehen?


1
 
  1. Februar 2014 
 

Gewisen kommt von Wissen

Wenn in einem Gemeinderat sich in der Mehrheit Liberale befinden, als Konservative, oder mehr Konservative dann bestmmt die Mehrheit das Gemeindeleben. In meiner Gemeinde fragt der Gemeinderat garnicht, was der Rest der Gemeinderat will. Beschlüsse des Gemeinderates werden einfach umgesetzt. In meiner Gemeinde sind es die Ökumenefreaks mit mehrheitlich liberalen Ansichten. Jede Abstimmung im Gemeinderat hat den selben Ausgang, die Mehrheit (Liberale bestimmen). Der Bischof selbst liberal, toleriert oder begrüsst das. Was kann man als Einzelner ändern? Nichts!


2
 
 Kant 31. Jänner 2014 

„Haar in der Suppe“ oder „haarsträubende Unterstellungen“

@Vincentius: da Sie hartnäckig sind, ein klärendes Wort.
Der Kard. stellt die Frage nach dem Verhältnis von moralischer Norm und Gewissen. Sie behaupten: Meisner leugne das Gewissen als „Letzt-Instanz“. Er leugne, daß man moralisch verpflichtet ist, selbst einem irrenden Gewissen zu folgen. Nein! Was er sagen will, ist zweierlei:
1. Wenn jemand sich seinem Gewissen folgend für eine Handlung entscheidet, ist diese Handlung nicht automatisch moralisch richtig, denn das entscheidet die Norm.
2. Wenn jemand sich in einer bestimmten Frage weigert, sich mit (den relevanten) moralischen Normen zu beschäftigen, und sich stattdessen auf sein Gewissen beruft, handelt er moralisch falsch, denn das Gewissen kann irren und muß sich deshalb nach seinen Möglichkeiten an moralischen Normen bilden.
Also, wenn’s hier nicht um das „Haar in der Suppe“ geht, würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre „haar“sträubenden Unterstellungen einem verdienten Kard. der rk Kirche gegenüber zurück nehmen könnten.


3
 
 Vincentius 31. Jänner 2014 

Zum KKK und seiner Übersetzung

@ harryfrank
Vielleicht ist Ihnen der Unterschied zwischen Paraphrase und Zitat nicht bewusst – ich habe nur lateinisch zitiert, weil das die Norm gebende Ausgabe des KKK ist. Und ja, meine Paraphrase hört sich anders an – sie ist zu schwach: Man muss dem Gewissen immer gehorchen, selbst wenn man deswegen aus der Kirche austreten müsste. Tut man das nicht, verurteilt man sich selbst zur Hölle!


0
 
 Vincentius 31. Jänner 2014 

@ Kant

Ich suche keine Haare in der Suppe. Der Kardinal brachte sich zweimal AUSDRÜCKLICH in einer Woche in Gegensatz zu Rom. Man müsste auch seine Aussage: „Liturgische Eigenwilligkeiten gegen kirchenpolitisches Wohlgefallen“ problematisieren. Entweder gehorchen alle den liturgischen Gesetzen des Messbuches oder wir lassen es bleiben.

@ Maurizio
„Ist es nicht so, dass er sagen will, dass das Gewissen eines gottfernen Menschen vielleicht weniger feinfühlig reagiert als das Gewissen eines Gläubigen?“
Ich hoffe nicht, denn das wäre nicht katholisch. Die Aktion und Reaktion ist bei Nichtchristen nicht anders ausgebildet („feinfühlig“) wie bei Christen (wohl gibt es aber eine Gewissensbildung). Das Gewissen ist Gottes Stimme im Menschen – die ist überall gleich. Menschen, die für Gott ferne sind, gibt es nicht.


1
 
 Kant 31. Jänner 2014 

Ungebildet?

@Antigone: Habe ich Sie richtig verstanden: Sie haben verstanden, daß ich Vincentius für ungebildet halte?


1
 
 harryfrank37 31. Jänner 2014 

Irrendes Gewissen

Geschriebenes Zitat: Man muss vielmehr, wie der KKK 1790 sagt, dem Gewissen immer gehorchen, selbst wenn es irrt – Zitat Ende
Richtig lautet KKK Nr. 1790
„Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewusst dagegen handeln, so verurteilt er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, dass das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt“.

Das klingt wesentlich anders als das obige Zitat. Ein sicheres Gewissensurteil ist also nur bei einem wohlgebildeten Gewissen gegeben. Darum weist KKK 1792 auch darauf hin, dass „Unkenntnis über Christus und sein Evangelium, schlechte Beispiele anderer Leute, Verstrickung in Leidenschaften, Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie, Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre, Mangel an Umkehrwillen und christliche Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein.“


1
 
 Vermeer 31. Jänner 2014 

Dazu der heilige Newman:

"Wenn ich einen Toast auf die Religion ausbringen müßte, würde ich auf den Papst trinken. Aber zuerst auf das Gewissen. Dann erst auf den Papst."


1
 
 Antigone 31. Jänner 2014 
 

@Kant

Habe ich Sie richtig verstanden? Sie halten Vincentius für ungebildet?


1
 
 Maurizio 30. Jänner 2014 
 

Glaube und Gewissen

@Vicentinus
Ist es nicht so, dass er sagen will, dass das Gewissen eines gottfernen Menschen vielleicht weniger feinfühlig reagiert als das Gewissen eines Gläubigen?


1
 
 Kant 30. Jänner 2014 

@Vincentius: Glückwunsch, Sie haben es gefunden – das Haar in der Suppe!

Bitte, suchen Sie nicht das Haar in der Suppe. Kardinal Meisner ist ganz ohne Zweifel ein geistlich und theologisch durch und durch Rom und der katholischen Tradition verbundener Bischof. Sie wissen doch sicherlich, was er mit seiner Aussage über Normen und Gewissen gemeint hat!? Wenn nicht kläre ich Sie gerne auf. Aber für so ungebildet halte ich Sie dann doch nicht.


4
 
 agnese 30. Jänner 2014 
 

agnese Gewissensbildung

Ohne Gewissensbildun könnte man falsche Entscheidung treffen.Moslems,die Selbstmörder werden handeln auch nach ihren Gewissen, das fehlgeleitet ist.Wir müssen unseres Gewissen nach der Lehre des Evangeliums bilden.


1
 
 Vincentius 30. Jänner 2014 

Äußerungen von S. Em.

Ich bin eigentlich bislang davon ausgegangen, in Kardinal Meisner einen besonders treuen Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland zu haben. Und nun zweimal in einer Woche das: Zuerst setzt er sich ausdrücklich in Widerspruch zu Papst Franziskus' ausdrücklicher Aufforderung zur Wertschätzung des Islam. Und jetzt bestreitet er die Letztinstanz des Gewissens ("Vielmehr müsse das Gewissen vorgegebenen Normen folgen"). Wenn man ernstnimmt, dass das Gewissen Gottes Stimme im Menschen ist, dann muss man sich diesen Satz nochmal auf der Zunge zergehen lassen. Man muss vielmehr, wie der KKK 1790 sagt, dem Gewissen immer gehorchen, selbst wenn es irrt ("Homo semper certo suae conscientiae debet oboedire iudicio. Si contra hoc deliberate ageret, se ipsum damnaret").


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